Ehrenamtliche,
die für anerkannte Träger der Jugendhilfe tätig sind, müssen bald ein
erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Mit einem Leitfaden will das
Kreisjugendamt in Korschenbroich über das Vorgehen aufklären.
Von Jan Wiefels
Der Schritt soll Kinder vor Übergriffen schützen: Wer
wegen sexuellen Missbrauchs und ähnlich gelagerter Straftatbestände
vorbestraft ist, darf zukünftig nicht mehr als Ehrenamtlicher mit
Kindern und Jugendlichen arbeiten. Das besagt das
Bundeskinderschutzgesetz von 2012. Das Kreisjugendamt in Korschenbroich –
auch zuständig für die Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen – arbeitet
an der Umsetzung des Gesetzes und steht im Kontakt mit den betroffenen
Trägern. Das Kreisjugendamt hat dafür in Kooperation mit den Ämtern der
Städte Kaarst, Grevenbroich, Dormagen und Meerbusch einen Leitfaden
erarbeitet, der den Trägern bei der Umsetzung helfen soll.
Der Ablauf sieht so aus: Die freien Träger müssen eine
Vereinbarung mit dem Jugendamt unterschreiben, dass sie sich von allen
für sie tätigen Ehrenamtlern ab 14 Jahren alle fünf Jahre das erweiterte
Führungszeugnis vorlegen lassen. So soll sichergestellt werden, dass
niemand für sie arbeitet, der wegen einer einschlägigen Straftat
verurteilt worden ist. Reinhard Giese, zuständig für die Abteilung
Jugendarbeit und Jugendschutz, geht davon aus, dass am Ende 40 bis 45
Vereinbarungen von freien Trägern vorliegen werden. Bis Ende des Jahres
soll dieser Prozess voraussichtlich abgeschlossen sein.
Für die jeweiligen freien Träger bedeutet das, dass
sie eine Person benennen muss, die Einblick in das erweiterte
Führungszeugnis der Ehrenamtler erhält. Das Dokument müssen die
Ehrenamtler beim Einwohnermeldeamt ihres Wohnortes beantragen – denn nur
so ist es kostenfrei. Die zuständige Person im Verein erhält dann einen
Einblick in das erweiterte Führungszeugnis und bezeugt, dass keine
relevanten Vorstrafen vorliegen. Gespeichert werden schließlich
lediglich Name, Datum, Geburtsdatum und der Vermerk, dass keine Einträge
vorliegen.
"Das ausgearbeitete Konzept ist transparent und für
die Träger leicht zu handhaben", sagt Marion Klein, Leiterin des
Kreisjugendamts. Andreas Bendt, zuständig für Jugendarbeit und
Jugendschutz, verweist darauf, dass die Kooperation mit den Ämtern in
Kaarst, Grevenbroich, Dormagen und Meerbusch für gleiche Bedingungen für
die freien Träger im Kreis sorge. Lediglich die Stadt Neuss hat eine
eigene Lösung erarbeitet. Im Gegensatz zu Neuss haben sich die
beteiligten Jugendämter dazu entschlossen, alle Ehrenamtler der freien
Träger miteinzubeziehen – ganz gleich, ob sie beispielsweise an
mehrtägigen Ausflügen mit Kindern und Jugendlichen teilnehmen oder
nicht.
In den Gesprächen mit den betroffenen Vereinen
bekommen die Mitarbeiter des Jugendamts auch Sorgen der Vereine mit. So
bestünden Ängste vor überbordender Bürokratie oder vor einem
Generalverdacht. Um diese Befürchtungen aus dem Weg zu räumen, suche das
Amt weiter Kontakt mit den freien Trägern und bietet eine
Informationsveranstaltung an.
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