Dienstag, 28. Januar 2014

Dormagen Zonser Altstadt komplett unter Denkmalschutz

Am Donnerstag tritt die Satzung in Kraft, nach der der gesamte Ortskern unter Schutz gestellt wird, nicht nur einzelne Häuser. Von Carina Wernig
Lange wurde um die richtige Ausgestaltung gerungen, am Donnerstag tritt die Denkmalbereichssatzung für die ganze Altstadt von Zons in Kraft. "Die Zollfeste Zons wird mit ihrem einmaligen mittelalterlichen Erscheinungsbild künftig durch eine Denkmalbereichssatzung geschützt", erklärt Jürgen Waldeck, Denkmalschutzbeauftragter der Stadt Dormagen. Damit müssen sich die Eigentümer aller Häuser an die Vorgaben des Denkmalschutzes halten, nicht nur die einzelner, unter Denkmalschutz stehender Häuser. "Da auch bisher die Gestaltungssatzung galt, gibt es im Prinzip keine Änderung, es herrscht nur mehr Sicherheit, weil jeder nun weiß, woran er sich halten muss", hatte Waldeck schon bei der Vorstellung der Satzung erklärt.
Nach der Genehmigung durch den Rhein-Kreis Neuss als Obere Denkmalbehörde tritt die vom Stadtrat im Juli 2013 beschlossene Satzung nun am Donnerstag, 30. Januar, in Kraft. "Das ist ein großer Schritt, um die Zonser Altstadt mit ihrem beeindruckenden Ensemble aus Festungsanlagen und mittelalterlichen Gassen für die Nachwelt zu erhalten", sagt Dormagens Bürgermeister Peter-Olaf Hoffmann. "In den langen Diskussionen über die Denkmalbereichssatzung ist zugleich deutlich geworden, dass Zons nicht unter einer Glashaube museal erstarrt. Es werden aber Maßstäbe für die zukünftige Entwicklung des historischen Bestandes gesetzt", erläutert der Denkmalschutzbeauftragte Jürgen Waldeck.
Mit der neuen Satzung folgt die Stadt Dormagen einer dringenden Forderung des Amtes für Denkmalpflege im Rheinland. Gerade Landes-Hauptkonservator Ludger J. Sutthoff hatte sich bei mehreren Besuchen dafür ausgesprochen, die historische Altstadt komplett unter Schutz zu stellen: "Zu viele Gebäude weisen bereits Elemente auf, die nicht zur mittelalterlichen Erscheinung Zons passen", hatte er in der Altstadt Zons erklärt.
Bisher war nur ein Drittel der etwa 200 Gebäude im Zonser Ortskern als Denkmal ausgewiesen. Künftig ist die Altstadt in ihrer Gesamtheit mit den umgebenden Freiflächen als geschlossener Bereich unter Schutz gestellt. "Alles, was das Erscheinungsbild und die Sichtachsen in Zons verändert, bedarf einer Prüfung und Abstimmung, die rund drei bis vier Wochen dauern kann", erläuterte Jürgen Waldeck auf einer Bürgerversammlung in der Pfarrscheune, zu der die Stadt auf Anregung des Kulturausschusses zur Information eingeladen hatte. Allerdings betonte Waldeck: "Das gilt nicht für die Innengestaltung. Und es gibt Bestandsschutz: Niemand muss ein rechtmäßig angebrachtes Dach zurückbauen, Fenster austauschen oder Briefkästen entfernen."

Zu den Festlegungen der neuen Denkmalbereichssatzung, den künftigen Erlaubnisverfahren bei Baumaßnahmen, an die sich die Eigentümer von Zonser Häusern nun halten müssen, und auch den finanziellen Fördermöglichkeiten durch steuerlichen Vorteil wird der städtische Denkmalschutzbeauftragte Jürgen Waldeck allen betroffenen Eigentümern in Kürze ein Merkblatt zusenden.
Wie im Denkmalschutzgesetz vorgesehen, wird die genehmigte Satzung nach der Bekanntmachung auch noch einmal ab morgen für vier Wochen öffentlich in der Tourist-Info an der Schlossstraße in Zons ausgelegt.
Quelle: NGZ

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