Nach der Genehmigung durch den Rhein-Kreis Neuss als Obere Denkmalbehörde tritt die vom Stadtrat im Juli 2013 beschlossene Satzung nun am Donnerstag, 30. Januar, in Kraft. "Das ist ein großer Schritt, um die Zonser Altstadt mit ihrem beeindruckenden Ensemble aus Festungsanlagen und mittelalterlichen Gassen für die Nachwelt zu erhalten", sagt Dormagens Bürgermeister Peter-Olaf Hoffmann. "In den langen Diskussionen über die Denkmalbereichssatzung ist zugleich deutlich geworden, dass Zons nicht unter einer Glashaube museal erstarrt. Es werden aber Maßstäbe für die zukünftige Entwicklung des historischen Bestandes gesetzt", erläutert der Denkmalschutzbeauftragte Jürgen Waldeck.
Mit der neuen Satzung folgt die Stadt Dormagen einer dringenden Forderung des Amtes für Denkmalpflege im Rheinland. Gerade Landes-Hauptkonservator Ludger J. Sutthoff hatte sich bei mehreren Besuchen dafür ausgesprochen, die historische Altstadt komplett unter Schutz zu stellen: "Zu viele Gebäude weisen bereits Elemente auf, die nicht zur mittelalterlichen Erscheinung Zons passen", hatte er in der Altstadt Zons erklärt.
Bisher war nur ein Drittel der etwa 200 Gebäude im Zonser Ortskern als Denkmal ausgewiesen. Künftig ist die Altstadt in ihrer Gesamtheit mit den umgebenden Freiflächen als geschlossener Bereich unter Schutz gestellt. "Alles, was das Erscheinungsbild und die Sichtachsen in Zons verändert, bedarf einer Prüfung und Abstimmung, die rund drei bis vier Wochen dauern kann", erläuterte Jürgen Waldeck auf einer Bürgerversammlung in der Pfarrscheune, zu der die Stadt auf Anregung des Kulturausschusses zur Information eingeladen hatte. Allerdings betonte Waldeck: "Das gilt nicht für die Innengestaltung. Und es gibt Bestandsschutz: Niemand muss ein rechtmäßig angebrachtes Dach zurückbauen, Fenster austauschen oder Briefkästen entfernen."
Wie im Denkmalschutzgesetz vorgesehen, wird die genehmigte Satzung nach der Bekanntmachung auch noch einmal ab morgen für vier Wochen öffentlich in der Tourist-Info an der Schlossstraße in Zons ausgelegt.
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