Seit Monaten warten die Bürger auf verlässliche Vorgaben vom Land zum Kanal-TÜV. Seit Oktober steht nun fest: Die verpflichtende Dichtheitsprüfung für private Abwasserleitungen wird's geben. Sie heißt mittlerweile Funktionsprüfung und gilt ausschließlich für Häuser in Wasserschutzzonen.
Die Stadt hat sich Zeit gelassen, auf die geänderte Gesetzeslage zu reagieren. Die Devise von Bürgermeister Dick lautete bislang einfach nur "abwarten". Ihm war es wichtig, nicht voreilig zu handeln, bevor nicht alle Details zu den "festgeschriebenen Wasserschutzzonen" geklärt waren. Seit heute kann sich jeder Hausbesitzer nun auf der Homepage der Stadt Korschenbroich informieren. 91 Prozent des Stadtgebietes sind als Wasserschutzzonen deklariert, 51 Prozent davon hat die Obere Wasserschutzbehörde als "festgeschrieben" eingestuft. Wer in dem Bereich in einem Eigenheim wohnt, für den ist eine Funktionsprüfung verpflichtend. Dabei weist Thomas Kochs, Technischer Leiter des Städtischen Abwasserbetriebs, auf zwei vom Land vorgegebene Daten hin: "Ist das Haus vor 1965 gebaut, soll die Prüfung zwingend bis zum 31. Dezember 2015 erfolgen. Häuser neueren Datums müssen den Kanal-TÜV bis Dezember 2020 nachweisen."
Überhaupt hat sich der Abwasserbetrieb auf Fragen der Bürger eingestellt. "Wir haben das SAB-Team bereits 2008 um eine Kraft aufgestockt, um dem Bürgeransturm gerecht zu werden", spricht Dick die Beratungsfunktion des Eigenbetriebes an. "Die Fragen werden auch jetzt nicht weniger", versichert er und spricht die drei Wasserschutzzonen mit Büttgen-Driesch, Broichhof und Hoppbruch an, in die das Stadtgebiet unterteilt ist. Während beispielsweise Herrenshoff und Raderbroich außen vor sind, fallen Glehn, Scherfhausen und Lüttenglehn komplett in eine festgeschriebene Wasserschutzzone. Für Dick ist die Aufteilung widersprüchlich und "für den Bürger schwer erklärbar": Selbst Doppelhaushälften in Kleinenbroich würden getrennt.
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