Je niedriger die Miete, desto höher die Steuer: "Eine solche Gestaltung verletzt das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit", erklärt Hans-Ulrich Liebern vom Steuerzahlerbund NRW. Er zitiert dabei ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das im Februar eine entsprechende Satzung der Stadt Konstanz für nichtig erklärte, nachdem ein Inhaber einer Zweitwohnung geklagt hatte. Der degressive Steuersatz bewirke eine Ungleichbehandlung der Steuerschuldner, so der Erste Senat.
"Mich wundert es, dass sich Grevenbroich nicht an der vom Städte- und Gemeindebund herausgegebenen Mustersatzung orientierte und sich stattdessen an die süddeutsche Variante hielt", so Liebern. Er rät den Betroffenen Widerspruch einzulegen, sobald sie ihren nächsten Bescheid für die Zweitwohnungssteuer erhalten.
Rathaussprecher Andreas Sterken verteidigt die Grevenbroicher Satzung. Seine Vergleichsrechnung: Für eine Wohnung mit 40 Quadratmetern und einer Kaltmiete von 280 Euro monatlich müsse im Jahr eine Zweitwohnungssteuer von 312 Euro gezahlt werden. "Bei einer sonst üblichen Festsetzung auf zehn Prozent der Jahresnettokaltmiete würde sie 336 Euro betragen. Die Zweitwohnungssteuer in Grevenbroich fällt damit bei einer 40-Quadratmeter-Wohnung sogar etwas geringer aus, als sonst üblich", betont Sterken.
In einer Pressemitteilung forderte die FDP gestern die Stadtverwaltung auf, die Zweitwohnungssteuer abzuschaffen. "Nach dem umstrittenen Glasverbot, das einer Klage nicht standgehalten hätte, ist nun auch die Ausgestaltung der Zweitwohnungssteuer absehbar verfassungswidrig", erklärte Vorsitzender Markus Schumacher. Aus Sicht der Liberalen, die diese Abgabe vehement ablehnten, sei die Zweitwohnungssteuer ohnehin "komplett gescheitert". Die Stadtverwaltung hatte ursprünglich mit Einnahmen von 120 000 Euro gerechnet. Diese Erwartungen wurden bei weitem nicht erfüllt: Jährlich kommen nicht einmal 20 000 Euro zusammen.
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