Grundlage des Zentrum-Antrags ist die mittlerweile für unzulässig erklärte Preisänderungsklausel, durch die vor Jahren viele Gaskunden zu hohe Entgelte gezahlt haben. Dieses Thema hatte sogar den Europäischen Gerichtshof (EUGH) beschäftigt. Es geht um den Zeitraum 2005 bis 2008. Bereits vor drei Jahren hatten die Bürger für Dormagen einen ähnlichen Antrag gestellt. Damals war von der Verwaltung darauf hin gewiesen geworden, dass die Forderungen für die Jahre 2005 bis 2007 verjährt seien und dass die evd für das Jahr 2008 ihre Preisanpassungsklausel im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geändert hat.
Woitzik argumentierte, dass auf der Basis eines EUGH-Urteils aus dem vergangenen Jahr die evd angeblich mit 100 bis 200 ihrer Kunden außergerichtliche Vergleichsverhandlungen geführt und abgeschlossen habe. Dabei seien, so Woitzik, rund 500 000 Euro geflossen. Er forderte nun eine Kulanzregelung der evd für die übrigen Kunden ein. Dazu solle der Rat die Aufsichtsratsmitglieder der evd entsprechend anweisen. Ein Beschluss, den Hoffmann als Bürgermeister beanstanden würde, weil es dazu keine rechtliche Grundlage gebe. "Die Aussagen Woitziks sind rechtlich falsch. Würden Aufsichtsratsmitglieder derart angewiesen, dann würde", so Hoffmann, "der Tatbestand der Untreue gelten. Diese sind den Interessen des Unternehmens verpflichtet." Woitzik hatte einen Kulanzbetrag von 50 bis 100 Euro pro betroffenen evd-Kunden vorgeschlagen.
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