Allein auf den neuen Bußgeldkatalog des Bundesverkehrsministeriums, der zum 1. April 2013 in Kraft trat und der eine bundesweite Preisanhebung von fünf auf mindestens zehn Euro fürs Falschparken festschreibt, ist die Steigerung in Dormagen aber nicht zurückzuführen. Eher auf schärfere Kontrollen – und/oder auf geringere Disziplin der Verkehrsteilnehmer. Denn auch die Anzahl der Verwarnungen nahm zu: Waren es 2012 in Dormagen 7256, so verzeichnete die Stadt im zurückliegenden Jahr 2013 8072 Verwarnungen – ein Plus von immerhin 816. Fest steht jedenfalls: Die Mitarbeiter auf den anderthalb Stellen im Ordnungsamt, die für die Parkkontrollen vorgesehen sind, arbeiten effektiv.
Vor einem Jahr hatte man in der Dormagener Stadtverwaltung noch zurückhaltend auf die angekündigte und im April dann auch umgesetzte Anhebung der Verwarngelder reagiert. "Es ist schwer zu sagen, ob wir von der Erhöhung profitieren können", hatte Stadtsprecher Harald Schlimgen damals mit leisem Zweifel gesagt.
Schließlich könne es sein, dass die Verkehrsteilnehmer vorsichtiger und sorgfältiger würden, etwa beim Umgang mit der Parkscheibe und beim Ziehen eines Parkscheins. Das hat sich offenbar nicht bewahrheitet. Das Ordnungsamt nennt vier Bereiche, in denen besonders oft falsch oder zu lange geparkt wird: Straßen und Plätze in Innenstadtnähe, Fußgängerzone, Bahnhof und Rathausplatz. S
Wer bereits ein Knöllchen hinter dem Scheibenwischer stecken hat, wenn er zum Auto zurückkehrt, sollte sein Fahrzeug trotzdem möglichst schnell wegfahren. Denn Parkknöllchen können sich verteuern. Wer zum Beispiel länger als drei Stunden im Bereich einer Grundstücksein- und -ausfahrt stehenbleibt, kann statt mit 10 mit 20 Euro zur Kasse gebeten werden. Liegt auch noch eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer vor, verdoppelt sich das Verwarngeld bei mehr als dreistündigem Verstoß ebenfalls – von 15 auf 30 Euro.
Auch beim Parken ohne gültigen Parkschein muss es nicht bei der 10-Euro-Buße bleiben. Wer länger als 30 Minuten ohne Schein parkt, riskiert es, mit 15 Euro zur Kasse gebeten zu werden. Bei mehr als einer Stunde können 20 Euro fällig werden, bei mehr als drei Stunden sind bis maximal 30 Euro Verwarngeld möglich.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen