Mittwoch, 5. März 2014

Neuss Urteil: Mieter müssen für die Stadtteilarbeit zahlen

Bauverein setzt beim Projekt in Weckhoven allerdings auf ein Modell, das ohne Pauschalbeiträge der Anwohner auskommt. Von Christoph Kleinau
 
Der Neusser Bauverein hat im Streit um die Servicegebühr zur Finanzierung des "Treff 20" im Wohnquartier südliche Furth in zweiter Instanz vor dem Landgericht Recht bekommen. Wer von den rund 240 Mietparteien mit Blick auf den gegenteiligen Beschluss des Amtsgerichtes diese 25 Euro monatlich nur noch unter Vorbehalt gezahlt hat, wird freundlich aber bestimmt aufgefordert, die Servicegebühr als Teil der Miete zu akzeptieren. Zudem werden alle Anträge, die auf Rückzahlung dieser Gebühr bestehen, als erledigt betrachtet und, wie es in einem Mieterbrief heißt, "nicht weiter verfolgt."
Doch obwohl das Finanzierungsmodell für die Stadtteilarbeit auf der südlichen Furth nun durch letztinstanzlichen Beschluss als rechtens anerkannt ist, wird es der Bauverein nicht auf andere Quartiere übertragen. An der Hülchrather Straße in Weckhoven, wo sich der Bauverein für sein Neubauviertel mit 163 Wohneinheiten ebenfalls ein Sozial-Management wünscht, wird auf das so genannte Bielefelder Modell gesetzt: Ein Träger soll mit quartiersbezogenen Angeboten – von einer zentralen Einrichtung aus – so viel Geld verdienen, dass er die Infrastruktur vorhalten kann, ohne von den Anwohnern pauschal Beiträge einzuziehen.
Bauvereinsvorstand Frank Lubig nennt diesen Ansatz eine Weiterentwicklung und ein Modell, dem die Zukunft gehört. Christoph Havers als Vorsitzender der Diakonie, die schon Träger des "Treff 20" ist und sich auch für Weckhoven bewirbt, sieht das deutlich skeptischer. "Im sozialen Bereich kann man nicht gewinnorientiert arbeiten", sagt er. Wenn die Nutzer etwa eines Pflegedienstes feststellen, dass mit ihrem Geld die Quartiersarbeit subventioniert wird, wäre nicht nur ein Konflikt da. Diese Nutzer würden sich sicher auch anders orientieren. Das Finanzmodell, das die Diakonie gemeinsam mit dem Sozialdienst katholischer Frauen als Teil ihrer gemeinschaftlichen Bewerbung für die Stadtteilarbeit in Weckhoven abgegeben hat, verzichtet daher auf eine Drittmittelfinanzierung für die Personalkosten. Noch in dieser Woche soll es mit dem Bauverein verhandelt werden.

Für Frank Lubig bedeutet das Ende des Rechtsstreites vor allem, dass die Arbeit im "Treff 20" fortgesetzt werden kann. "Der Treff ist für die Bewohner rund um die Wingenderstraße zu einer wichtigen Anlaufstelle geworden, wo das Miteinander und die gegenseitige Unterstützung von Jung und Alt im besten nachbarschaftlichen Sinne gelebt werden", sagt er. Die Klagen einzelner Mieter gegen die Servicegebühr seien zwar noch offen, doch glaub er sicher, dass der Spruch des Landgerichtes, gegen den eine Revision nicht mehr möglich ist, Vorbildfunktion bekommen könnte. Diese Kläger argumentieren, nicht per Umlage zu einer Zahlung für ein Angebot gezwungen werden zu können, das sie in Zweifel nie nutzen. Das Landgericht sieht das anders, der Bauverein auch. Er hat die Servicegebühr zur festen Klausel in allen neuen Mietverträgen gemacht.
Ohne siel, so betont auch Havers, wäre die Stadtteilarbeit mit Beratungs- und Freizeitangeboten als Kernstück eines zukunftsweisenden Wohnmodells in diesem Umfang nicht aufrecht zu erhalten.
Quelle: NGZ

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