Doch in der Nachbargemeinde Jüchen – direkt zwischen Schloss Dyck und Schloss Liedberg – plant die Bezirksregierung im Regionalplan eine neue Fläche für einen Windpark. Es sei "ein Unding", dies zwischen diesen beiden "touristischen Highlights" auszuweisen, so Hoffmans. "Da müssen auch wir tätig werden", sagte er.
Ein Regionalplan legt Nutzungsmöglichkeiten von Freiflächen für einen Zeitraum von 15 Jahren fest. Entsprechend der Zielsetzung der NRW-Landesregierung, bis 2020 mindestens 15 Prozent der nordrhein-westfälischen Stromversorgung und bis 2025 sogar 30 Prozent durch erneuerbare Energien zu decken, werden im Landesentwicklungsplan (LEP) entsprechende Flächen zur Verfügung gestellt. Für das Planungsgebiet der Bezirksregierung Düsseldorf sind es 3500 Hektar. Aus den früheren Konzentrationszonen, die noch in der Hand der Städte und Gemeinde lagen, sind dabei sogenannte Vorranggebiete geworden, für die Windkraftanlagen zugelassen werden müssen.
Dadurch wurden die Voraussetzungen laut Dieter Hoffmans aufgeweicht. "Denn nun muss sich ein Investor das Recht auf eine Zone nicht mehr einklagen", erläuterte der Amtsleiter dem Ausschuss. Albert Richter (SPD) regte an, mit einem offiziellen politischen Beschluss gegen die Pläne im erwähnten Gebiet zwischen den beiden Schlössern vorzugehen und darüber auch sofort die örtlichen Kreistagsmitglieder in Kenntnis zu setzen.
Weitere Punkte: Im Raderbroicher Feld werden 8,5 Hektar als "Allgemeine Siedlungsfläche" für Wohnbebauung und nicht-lärmendes Gewerbe ausgewiesen, eine als Industriegebiet geplante Fläche im Westen der Stadt soll auch dementsprechend umgewandelt werden. In Glehn soll eine Fläche ausgewiesen werden, auf der zum Beispiel Einrichtungen von zentral-öffentlicher Bedeutung – wie ein Schwimmbad – errichtet werden können.
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