Mittwoch, 15. Januar 2014

Jüchen FWG bezweifelt Rechtsgültigkeit des Etats

Ein Antrag der FWG-Fraktion beschäftigt den Rhein-Kreis Neuss: Sie zweifelt, dass der Etatentwurf 2014 an rechtsgültig ist. Bürgermeister und Kämmerer Harald Zillikens soll das Vier-Augen-Prinzip missachtet haben. Der Kreis prüft jetzt. Von Daniela Buschkamp
Zwischen dem Jüchener Rathaus und der Kreisverwaltung glühen die Telefonleitungen: Denn Landrat Hans-Jürgen Petrauschke hat mit dem Haushaltsentwurf 2014 von Bürgermeister Harald Zillikens ein Problem auf den Tisch bekommen: Er muss als Kommunalaufsicht prüfen, ob dieser Entwurf überhaupt rechtsgültig ist.
Dies zweifelt die "Freie Wählergemeinschaft (FWG)" an; sie sieht das "Vier-Augen-Prinzip" verletzt. "Nach unserer Auffassung ist es nicht zulässig, dass die Aufstellung und Feststellung des Haushaltsentwurfs in einer Hand liegen", so Fraktions-Chef Gerolf Hommel in einem Brief an Bürgermeister und alle Fraktionsvorsitzenden; Reaktionen außer Schweigen habe er bisher keine erfahren. Hommel regte eine Rechtsprüfung durch den Landrat an.
Harald Zillikens ließ durch Sprecher Norbert Wolf erklären, dass er sich vor der Stellungnahme des Kreises nicht äußern wolle. Diese stand gestern noch aus. "Die Gemeinde Jüchen hat vorgestern bezüglich der Einwände der FWG den Kreis eingeschaltet und um Stellungnahme als Kommunalaufsicht gebeten. Der Sachverhalt wird hier derzeit geprüft", so Kreis-Sprecher Reinhold Jung.
Am 12. Dezember brachte Harald Zillikens den Haushaltsentwurf für das Jahr 2014 in den Gemeinderat ein. Im Entwurf der Haushaltssatzung hat er unterschrieben, dass er diesen sowohl aufgestellt als auch festgestellt hat. Zillikens ist zurzeit nicht nur Bürgermeister, sondern auch Kämmerer. Die bisherige Kämmerin Annette Gratz befindet sich in Mutterschutz; eine Stellvertreterin gibt es für sie zurzeit nicht. Bevor Gratz ihr Amt am 1. Januar 2011 antrat, hatte Harald Zillikens ebenfalls beide Aufgaben inne gehabt – und auch die Haushaltssatzung für das Jahr 2012 hatte er im vorausgegangenen Dezember sowohl auf- als auch festgestellt.
Anfrage bei der Bezirksregierung Düsseldorf: "Einen solchen Fall haben wir in zwei Jahrzehnten noch nicht gehabt", erklärt ein Sprecher der Bezirksregierung. Er verweist darauf, dass der Rhein-Kreis für eine Überprüfung zuständig ist. "Ein vergleichbarer Sachverhalt ist auch den Kollegen bei der Kommunalaufsicht nicht bekannt", sagt Reinhold Jung vom Rhein-Kreis Neuss.
Die FWG argumentiert mit dem Vier-Augen-Prinzip, das in der Gemeindeordnung (GO) für den Erlass einer Haushaltssatzung formuliert ist. Unter Paragraf 80 heißt es dort: "Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird vom Kämmerer aufgestellt und dem Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt." Gerolf Hommel interpretiert dies so: "Beide Bereiche sind streng zu trennen." Dies werde auch aus den Rechtskommentierungen und der NKF-Handreichung des Innenministers deutlich.
Auf eine Lösung darf man gespannt sein – zumal der Haushaltsentwurf ja bereits in den Gemeinderat eingebracht ist? Reinhold Jung kündigt eine "zeitnahe Stellungnahme" an.
Quelle: NGZ

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