Im Klartext: Ansiedlungen sind nur dann möglich, sofern es dafür gutachterlich grünes Licht gibt. Jedes Vorhaben wird geprüft. UWG-Chef Carl Windler mahnt jedoch an: "Das Konzept ist kein Gesetz. Es muss im Wesentlichen darum gehen, was gut für die Stadt ist – und nicht, ob ein Gutachter zustimmt."
Im Rathaus sieht man dies kritisch. Stadtsprecher Andreas Sterken verweist darauf, dass das Einzelhandelsstandortkonzept vom Rat in Auftrag gegeben und abgesegnet wurde. Es sieht vor, dass sich Geschäfte mit sogenannten zentren-relevanten Sortimenten nur in der Innenstadt, nicht aber in den anderen Stadtteilen ansiedeln dürfen. Zu diesen Artikeln gehören zum Beispiel Spielzeug, Unterhaltungselektronik, Schuhe und Schmuck.
"Wenn wir uns davon ohne gutachterliche Rückendeckung lösen, öffnen wir auch Gewerbe, das nicht förderlich für die Innenstadt ist, Tür und Tor. Im schlechtesten Fall hat dies sogar juristische Konsequenzen für die Stadt", mahnt Sterken. Zum Beispiel sei dann denkbar, dass Anwälte einen Standort vor Gericht einklagen. "Ohne gutachterliche Rückendeckung hätte die Stadt mit einer Ablehnung dann eher schlechte Karten."
Befürworter des Einzelhandelsstandortkonzepts – wie Werbering-Chef Fred Schlangen – sehen darin jedoch den Schlüssel für die "Attraktivität der Innenstadt". Das Hauptargument: Eine Aufweichung des Konzepts würde die Innenstadt deutlich schwächen. Bei der Verwaltung wird diese Sicht durchaus geteilt. "Das Konzept hilft, Fehlentwicklungen zu vermeiden", sagt Sterken. Es müsse jedoch stets neuen Entwicklungen angepasst werden. CDU-Ratsherr Wolfgang Kaiser, stellvertretender Vorsitzender des Planungsausschusses, betont: "Wir sind für die Einhaltung des Konzeptes. Aber wir wünschen uns auch mehr Einfluss auf die Härtefall-Entscheidungen."
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