Mittwoch, 16. April 2014

Kaarst 1 AfD und Piraten wollen auch in den Rat

Im Wahlausschuss wurde die Bedingungen für die Kommunalwahl am 25. Mai erklärt. Demnach stehen neun Parteien und Gruppierungen zur Wahl. Die AfD und die Piraten sind Neulinge, die Familienpartei tritt nicht mehr an. Von Stefan Reinelt
 
Kaarst Rund 35 000 Kaarster Bürger sind am 25. Mai dazu aufgerufen, bei der Kommunalwahl einen neuen Stadtrat zu wählen. Zu den Wahlberechtigten gehören auch die Jugendlichen ab 16 Jahre sowie alle EU-Ausländer, die in der Stadt ihren Wohnsitz haben. Neun Parteien und Gruppierungen werben um ihre Stimme: CDU, SPD, FDP, Grüne, UWG, Zentrum, Die Linke, Piraten und die "Alternative für Deutschland" (AfD). Die Familienpartei, für die Michael Koesling im Stadtrat saß, tritt nicht wieder an. Mit den Piraten und der AfD streben dafür zwei neue Parteien ins Kommunalparlament - mit unterschiedlichen Voraussetzungen.
Die AfD musste im Vorfeld Unterschriften sammeln. Jeder Kandidat in seinem Wahlkreis mindestens fünf, außerdem 35 für die Reserveliste. In fünf Wahlkreisen benennt die AfD keinen Direktkandidaten, erscheint somit gar nicht auf dem Wahlzettel und kann auch dort keine Stimmen sammeln. Die Piraten mussten keine Unterschriften sammeln, weil sie bereits im Landtag NRW vertreten sind. Ihnen fehlen allerdings zwei Kandidaten in Wahlkreisen, ebenso kann Die Linke einen Bezirk nicht besetzen, weil die Unterschrift des Bewerbers auf der Zustimmungserklärung fehlt.
Nachmeldungen sind nicht mehr möglich, genauso wenig der Rückzug einer Kandidatur. Somit wird Volker Zachel im Wahlkreis 1 für die FDP kandidieren, obwohl er aus der Partei ausgetreten ist.

Die Meldefrist endete allerdings am 7. April. "Das ist ein ganz wichtiges Datum. Die Erklärung zur Kandidatur war zu diesem Zeitpunkt unterschrieben, und bis dahin hätten auch nur die Vertrauensleute der Partei den Wahlvorschlag zurücknehmen können, der Kandidat selbst nicht", erklärte die zuständige Bereichsleiterin Brigitte Kaulen in der Sitzung des Wahlausschusses. Eine weitere Prüfung musste bei einem UWG-Kandidaten vorgenommen werden: Ob es zulässig sei, wegen einer berufsbedingten Meldesperre der Privatadresse - er ist Polizeibeamter - stattdessen die Geschäftsstelle der Wählergemeinschaft anzugeben. Es ist zulässig.
Die Wahlzettel für die Ratskandidaten werden grün sein. Der Stadtrat besteht grundsätzlich aus 44 Mitgliedern. Er bildet sich jeweils zur Hälfte aus den Gewinnern der Wahlkreise und den Reservelisten der Parteien. Da es keine Prozent-Hürde gibt, würden rein rechnerisch 2,27 Prozent für eine Partei ausreichen, um mit einem Vertreter in den Rat einzuziehen. Kommt es zu Überhangmandaten, weil eine Partei mehr Wahlkreise gewonnen hat, als ihr von der Prozentzahl her an Mandatsträgern zusteht, greift ein kompliziertes Rechensystem, durch das die notwendige Prozentzahl für ein Ratsmandat nach unten gesenkt würde. So ist es bei der Wahl 2009 geschehen, als die CDU alle Wahlkreise gewann und somit mehr Vertreter entsandte, als ihr bei 47,3 Prozent der Stimmen zugestanden hätte. Dadurch entstanden zwei Überhangmandate.
Quelle: NGZ

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