Dienstag, 14. Januar 2014

POL-NE: Polizei geht weiterhin zielstrebig gegen Geschwindigkeitssünder vor

presseportal.de
Grevenbroich (ots) - Am Montag Nachmittag in der Zeit von 14:00 und 20:00 Uhr wurden im Stadtgebiet Grevenbroich an verschiedenen Stellen durch die Polizei gezielte Verkehrskontrollen durchgeführt. Hierbei haben die Beamten mehr als 250 Verkehrsverstöße geahndet. Insbesondere lag der Schwerpunkt bei Geschwindigkeitsverstößen. Diese zählen nach wie vor zu den Hauptunfallursachen. Hierbei ist deutlich hervorzuheben, welchen Einfluss die Geschwindigkeit auf das Risiko von schwereren Verletzungen und Schäden bei Verkehrsunfällen hat. Beispielsweise sterben 8 von 10 Fußgängern bei einer Kollision mit einem Fahrzeug, welches 65 km/h fährt. Erfasst ein Fahrzeug bei 50 km/h einen Fußgänger, besteht die Chance, dass 8 von 10 der schwächeren Verkehrsteilnehmern überleben. Somit können 15 km/h darüber entscheiden, ob ein Unfall tödlich ausgeht.
Aus diesem Grund wird überhöhte Geschwindigkeit von den Polizeibeamten konsequent geahndet. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften von bis zu 10 km/h wird ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro erhoben. Weitergehend werden bei einer Missachtung der Geschwindigkeit in Höhe von 11- 15 km/h 25 Euro Verwarngeld, und bei Überschreitung von 16- 20 km/h 35 Euro fällig. Wird mehr als 20 km/h zu schnell gefahren, wird es deutlich teurer und der Verstoß ist zudem mit Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg belegt. Liegt zwischen der vorgeschriebenen Geschwindigkeit und der tatsächlich Gefahrenen ein Wert von 31 km/h, so sieht der Gesetzgeber zudem ein Fahrverbot von einem Monat vor. Die kompletten Sätze sind für jedermann zugänglich in dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog nachzulesen. (Kraftfahrt-Bundesamt: http://www.kba.de/nn_125476/DE/ZentraleRegister/VZR/BT__KAT__OWI/btkat__node.html?__nnn=true)
Bei dem Einsatz der Polizei "Schwerpunkt Verkehr" am Montag konnte ein Betroffener mit knapp 70 km/h bei erlaubten 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften gemessen werden. Dieser Verstoß könnte für den Betroffenen nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog eine Geldbuße von 100 Euro und 3 Punkten bedeuten. Die weiteren festgestellten Verstöße waren unter anderem das Verbot gegen die Handynutzung während der Fahrt oder Zuwiderhandlungen gegen die Gurtanlegepflicht.

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