rhein-kreis-neuss.de Landrat Hans-Jürgen Petrauschke hat jetzt im Rahmen der Kommunalaufsicht die Anzeige der Haushaltssatzung 2011 der Stadt Neuss bestätigt. Aus seiner Stellungnahme geht hervor, dass in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2014 eine Verpflichtung für ein Haushaltssicherungskonzept nicht ersichtlich ist.
Entgegen der Vorjahresprognose der Stadt kann der Haushalt 2011 auf Grund von Ergebnisverbesserungen durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage fiktiv ausgeglichen werden. Die strukturelle Unterdeckung des Haushalts und der für den Finanzplanungszeitraum ausgewiesene Eigenkapitalverzehr bedingen jedoch weitere Konsolidierungsanstrengungen. Insbesondere da in diesem Jahr vom Stadtkämmerer Rückzahlungen auf bereits erhaltene Gewerbesteuervorauszahlungen befürchtet werden und für Personalaufwendungen gegenüber dem Vorjahr 4,2 Millionen Euro zusätzlich etatisiert sind.
Als lobenswert erwähnt der Landrat das in der Haushaltssatzung dokumentierte nachhaltige Bestreben der Stadt, Netto-Neuverschuldungen im Finanzplanungszeitraum zu vermeiden.
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