Mittwoch, 19. März 2014

Jüchen Gemeinde ermittelt 198 "schwarze" Hunde

Das Ordnungsamt überprüft zurzeit, ob alle Jüchener Hundehalter ihre Tiere angemeldet haben. Bisher konnten die "Hundedetektive" 198 Vierbeiner ohne Marke aufspüren – das entspricht einer Dunkelziffer von elf Prozent. Von Daniela Buschkamp
 
Damit hatte Norbert Wolf, Sprecher der Gemeinde Jüchen, nicht gerechnet: Bei der Kontrolle aller Hundebesitzer stießen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes bereits auf 198 Tiere, die nicht offiziell angemeldet wurden. Damit liegt die Dunkelziffer – bei insgesamt 2025 "Waldis" und "Hassos" im Gemeindegebiet – bei rund elf Prozent. "Die Aktion ist somit ein voller Erfolg", erklärte er gestern auf Anfrage. In der Hälfte aller Ortsteile waren die Kontrolleure seit November 2013 unterwegs. In den nächsten Wochen werden sie ebenfalls bei den Hundehaltern in den verbliebenen Dörfern vorstellig werden.
Wie in vielen anderen Kommunen ist es auch in Jüchen ein Erfahrungswert: Nicht jeder Besitzer zahlt Steuern für seinen Hund. Eine regelmäßige Überprüfung ist daher für die Gemeinde aus fiskalischen Gesichtspunkten interessant. Rund 140 000 Euro werden in Jüchen pro Jahr an Hundesteuern eingenommen – durch die jetzt ermittelten 198 zusätzlichen Tiere steigen die jährlichen Einnahmen laut Norbert Wolf um rund 15 000 Euro. Ein weiteres Plus in der Gemeindekasse ist nicht auszuschließen, da die Kontrollen noch laufen.
Doch für die Verwaltung geht es dem Rathaus-Sprecher zufolge nicht nur um höhere Einnahmen, sondern auch um "Steuer-Gerechtigkeit und den Gleichheitsgrundsatz". Für einen Hund muss Frauchen oder Herrchen 72 Euro zahlen, für zwei bereits 84 Euro pro Tier. Für große oder gefährliche Hunde werden höhere Abgaben fällig. Die geplante Erhöhung der Hundesteuer, die die Verwaltung für die Nothaushaltskommune im Jahr 2012 vorgeschlagen hatte, scheiterte damals am massiven Widerstand des Gemeinderates.

Besondere Auffälligleiten fanden die Kontrolleure jetzt nicht vor. Oft hörten sie die Ausrede: "Ich habe den Hund ja erst seit diesem Monat." Wer seinen vierbeinigen Freund "vergessen" hat, muss nicht nur die Steuern nachzahlen; er kann zudem mit einem Bußgeld von bis zu tausend Euro belangt werden.
Ärger droht Hundebesitzern außerdem, wenn sie außerhalb bebauter Ortschaften die Leine vergessen. Denn nicht angeleinte Hunde am Jüchener Bach können Vögel bei der Brut stören oder auf Wasserflächen jagen. "Auch wenn kein Leinezwang besteht, ist es nach dem Landschaftsgesetz des Landes NRW verboten, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen sowie deren Lebensstätten zu beeinträchtigen oder zu zerstören", sagt Norbert Wolf. In der Regel sei Hundehaltern nicht bewusst, welche Störungen ihre freilaufende Tiere hervorrufen können, denn nicht alle aufgescheuchten Wildtiere protestierten lautstark. Dies gelte vor allem in den Setz- oder Brutzeiten im Frühjahr und Sommer. Die Gemeindeverwaltung fordert alle Hundehalter auf, insbesondere in den Landschaftsschutzgebieten am Jüchener Bach und seinen Zuläufen die Hunde anzuleinen, damit die Rückzugsräume für Wildtiere und Wildpflanzen in den empfindlichen Uferzonen ungestört bleiben.
Quelle: NGZ

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