Mittwoch, 19. März 2014

Dormagen Eine Attacke gegen Deichgräf läuft ins Leere

Die IG Deich forderte eine Amtsenthebung des Deichgräfs Eduard Breimann. Die Ministerium-Antwort stützt die Position Breimanns. Von Carina Wernig
 
Der Vorwurf der nichtsachgemäßen Ausschreibung des Deich-Sanierungsprojektes wiegt schwer. Die Interessengemeinschaft (IG) Deich hat in einem Schreiben an NRW-Umweltminister Johannes Remmel daher die Ablösung von Deichgräf Eduard Breimann gefordert. Sibylle Pawlowski, Ministerialrätin des Referates Wasserrecht, widerlegt in ihrer Antwort die Vorwürfe und weist die IG Deich auf deren falsche Bewertung der Fachbegriffe hin. Sie bestätigt die Arbeit des Deichgräfen.
Am 19. Februar, drei Tage vor der Erbentags-Wahl, hatte der Vorsitzende der IG Deich, Adolf Pamatat, inzwischen auch Erbentagsmitglied, Umweltminister Remmel in einem Schreiben auf eine "erneute Panne bei der Projektierung des Hochwasserschutzes" hingewiesen. "Offensichtlich ist, dass der Deichverband von zu geringen Anforderungen bei der Deichsanierung ausgeht", heißt es: In der europaweiten Ausschreibung stehe als Anforderung "allgemein anerkannte Regeln der Technik", laut IG Deich müsste jedoch der "weitaus höhere Standard, der in der Fachwelt mit dem Begriff ,Stand der Technik' beschrieben" werde, verlangt werden. Die IG Deich forderte: "Wir sind der Auffassung, dass nur Sie, sehr geehrter Herr Minister Remmel, als Herr aller Deichgräfe, diesem Treiben Einhalt gebieten können. Wir bitten Sie daher um ein Aufsichtsrechtliches Eingreifen."
Die Antwort aus dem Ministerium ist deutlich: Es "geht davon aus, dass die allgemein anerkannten Regeln der Technik für den Bau von Hochwasserschutzanlagen ausreichende Anforderungen setzen. Auch die Sanierung der Hochwasserschutzanlage in Dormagen erfordert keine anderen Anforderungen." Wie Pawlowski ausführt, seien die "allgemein anerkannten Regeln der Technik beim Deichbau" nicht veraltet, sondern hätten sich weiterentwickelt und "wurden ständig an neue Erkenntnisse angepasst" – im Gegensatz zum gesetzlich festgeschriebenen "Stand der Technik" der Abwasserverordnung, der in weiten Teilen 20 bis 30 Jahre alt sei. Die Ministeriumsmitarbeiterin betont in ihrem Schreiben: "Ich sehe daher keinen Grund und auch keine Möglichkeit, aufsichtlich tätig zu werden. Der Deichverband verhält sich gesetzeskonform, wenn er bei der Sanierung seiner Hochwasserschutzanlage die allgemein anerkannten Regeln der Technik anwendet." Dieser Standard gelte beim Deichbau an allen Gewässern in NRW, auch am Rhein.
Breimann, der mit Fachleuten die umfangreichen Vorarbeiten zur geplanten Deichsanierung getätigt hat, ist froh, dass "von oberster Stelle" der Sachverhalt klar gestellt wurde. "Und das in sachlicher und richtungsweisender Art." Entsetzt zeigte sich Breimann über die Wortwahl und die Unterstellungen Pamatats: "Meine Sorge ist, dass solche, ins Persönliche gehende, Vorwürfe die Zusammenarbeit im Erbentag sehr schwer machen."
Quelle: NGZ

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