Montag, 11. April 2011

Rhein-Kreis Neuss Osterfeuer müssen rechtzeitig angemeldet werden

ngz-online.de Zum Osterbrauchtum gehören auch die Osterfeuer. Kreisbrandmeister Reinhard Seebröker erinnert daran, dass diese bei der zuständigen Ortsbehörde angemeldet werden müssen. "Man vermeidet so einen ärgerlichen Fehlalarm der Feuerwehr, der unter Umständen gebührenpflichtig ist", sagt er. Verbrannt werden sollten nur Pflanzenreste und unbehandeltes Holz. Kunststoffe oder andere Abfälle hätten im Osterfeuer nichts zu suchen. Kurz vor dem Entzünden sollte das Osterfeuer umgeschichtet werden, damit es nicht zur Flammenfalle für Tiere wird, die sich zurückgezogen haben.

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