Montag, 24. Februar 2014

Grevenbroich Kitas: Geschwister-Kinder weiter gebührenfrei

Die Stadt verzichtet vorerst auf Gebühren für Geschwisterkinder – unter Vorbehalt: Sie wartet das Landesgesetz ab. Von Carsten Sommerfeld
 
Die gute Nachricht: Eltern brauchen für Geschwisterkinder zunächst weiter keine Kita-Gebühren zu bezahlen. Die schlechte: Dieses Prozedere steht unter Vorbehalt. In den Gebührenbescheiden an die Eltern für 2014 wird die Stadt jetzt darauf hinweisen, dass sie die gültige Satzung unter Umständen ändert – für manche Geschwisterkinder müsste dann doch gezahlt werden.
Die Verwaltung will bis zur endgültigen Lösung aber die Reform des Kinderbildungsgesetzes (Kibiz) abwarten. Dieses Vorgehen beschloss jetzt einstimmig der Jugendhilfeausschuss unter Leitung von Heike Troles.
Bislang mussten in Grevenbroich Eltern für jedes zweite und weitere Kita-Kind keine Gebühr zahlen. Seitdem in NRW das letzte Kindergarten-Jahr generell beitragsfrei ist, gibt's Familien, die zeitweise überhaupt keinen Betrag für den Kindergarten entrichten.

Das aber wollte die finanzschwache Stadt nun zum 1. August ändern. Das Sanierungskonzept sieht vor, dass Familien auf jeden Fall für ein Kind zahlen. Bis zu 100 000 Euro soll das im Jahr in die Kasse spülen. Das Problem dabei: Der neue Kibiz-Entwurf des Landes sieht für Geschwisterkind-Regelungen genau die heute in der Stadt praktizierte, für Eltern sehr vorteilhafte Regelung vor. Wird die nun Gesetz, ist die von der Stadt geplante Gebühren-Änderung passé – sie muss nach einer anderen Einnahmequelle Ausschau halten. "Es macht keinen Sinn, die Gebührensatzung jetzt zu ändern und später erneut an das Gesetz anzupassen", warb Erster Beigeordneter Michael Heesch für den von der Stadtverwaltung vorgeschlagenen Vorbehalt im Bescheid. "Das ist die intelligenteste Lösung. Wir sollten keine Klagewelle riskieren", erklärte Susanne Wasen (CDU), und Horst Gerbrand (SPD) meinte: "Es ist noch nicht abschätzbar, wohin die Reise gehen wird."
Michael Heesch, kann sich vorstellen, dass die endgültige Gesetzesfassung den Kommunen bei der Geschwisterkinderregelung Freiraum lässt. Die Stadt könnte dann doch wie geplant im letzten Kita-Jahr eines Kindes die Gebühr für ein Geschwisterkind erheben.
Quelle: NGZ

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