Donnerstag, 16. Januar 2014

Grevenbroich Nacktfoto-Affäre zu den Akten gelegt

Oberlandesgericht stellt Verfahren gegen suspendierten Polizeibeamten ein. Von Marc Pesch
Nach jahrelangen Ermittlungen und Gerichtsprozessen hat die Justiz jetzt das Verfahren gegen einen Polizeibeamten aus dem Rhein-Kreis Neuss eingestellt. Der Mann war angeklagt, weil er für ein Nacktfoto auf ein "Knöllchen" nach einem Rotlichtverstoß verzichten wollte. Der Vorwurf gegen den 53-Jährigen lautete ursprünglich auf Bestechlichkeit und Beleidigung.
"Ich bin froh, dass jetzt alles vorbei ist", erklärte der Familienvater im Gespräch mit der Neuß-Grevenbroicher Zeitung: "Jetzt steht lediglich noch das dienstliche Disziplinarverfahren aus." Praktisch sei die Einstellung des Verfahrens für ihn wie ein Freispruch.
In erster Instanz hatte das Neus- ser Amtsgericht den Polizeibeamten zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Richter dort hatten es als erwiesen angesehen, dass der Polizist im Dienst ein Nacktfoto von einer 19 Jahre alten Dormagenerin gefordert hatte. Die junge Frau war frühmorgens bei "Rot" als Fußgängerin über eine Ampelkreuzung gegangen. Nach einem kurzen Gespräch soll der Polizist ihr angeboten haben, für ein Nacktfoto per SMS auf ein "Knöllchen" zu verzichten.
Gegen das Urteil des Amtsgerichts legte der suspendierte Beamte anschließend Berufung ein, das Verfahren wurde entsprechend am Düsseldorfer Landgericht neu aufgerollt. Nach etlichen Prozesstagen, die sich über Monate erstreckten, verhängte das Gericht statt der Bewährungsstrafe eine Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro wegen Beleidigung und ließ den Vorwurf der Bestechlichkeit fallen. Nach Ansicht des Landgerichts nämlich war dem Beamten nur nachzuweisen, dass er der jungen Frau nach dem Kennenlernen an der Ampel SMS mit beleidigendem Inhalt und sexistischem Hintergrund geschrieben hatte.
Dagegen wiederum legten der Polizist und sein Verteidiger Revision ein. Mit Erfolg: In Absprache zwischen der Generalstaatsanwaltschaft und dem Oberlandesgericht wurde der Fall jetzt zu den Akten gelegt und das Verfahren eingestellt. "Die junge Frau aus Dormagen hatte selbst kein Interesse an einer Strafverfolgung. Dem ist das Oberlandesgericht letztlich gefolgt", so der 53-Jährige.
Ob er nun bald wieder im Polizeidienst arbeiten kann, ist aber weiterhin fraglich. "Das Disziplinarverfahren steht noch aus, und ich weiß nicht, mit welchem Ergebnis ich zu rechnen habe. Ich würde gerne wieder als Polizist arbeiten", meint er.
Wann das Disziplinarverfahren ist, steht noch nicht fest. Bis zu seiner Suspendierung hatte der Mann für die Polizei in Dormagen gearbeitet.
Quelle: NGZ

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