Mittwoch, 3. August 2011

Kreisgesundheitsamt prüft Trinkwasser in öffentlichen Gebäuden ganz genau

Der Rhein-Kreis Neuss bleibt am Ball, wenn es ums Trinkwasser geht.  "Die Überprüfung der hygienisch einwandfreien Beschaffenheit des Trinkwassers ist eine unserer Hauptaufgaben", so Dr. Michael Dörr, der Leiter des Kreisgesundheitsamts, angesichts der aktuellen Debatte über das Thema. Wie wichtig dies ist, zeigten die jüngsten Stichproben aus den Kaltwassernetzen öffentlicher Gebäude. Insbesondere in Schulen, Kindergärten und Altenheimen hatte das Gesundheitsamt in rund neun Prozent der Fälle erhöhte Nickel-Konzentrationen festgestellt, die durch alte Armaturen verursacht worden waren. In etwa drei Prozent der Fälle wurde Blei gemessen, wobei nicht Blei-Leitungen der Grund waren, sondern ebenfalls Armaturen. "Durch einen Austausch der Zapfstellen konnten die Probleme gelöst werden", berichtet Dörr.
Die mikrobiologischen Untersuchungen zeigten nur in ein Prozent der Fälle erhöhte Keimzahlen. "Hier konnte die Verkeimung stets durch ein Spülen der Leitungen beseitigt werden. Fäkal-Keime wurden nie nachgewiesen", heißt es. Es gab aber auch Untersuchungen mit bedenklichen Ergebnissen: In einem Fall hatte sich der Entzündungskeim Pseudomonas im Wassersystem einer Turnhalle vermehrt. Ursache waren Fehler bei der Installation und eine seit 30 Jahren nicht mehr gespülte Feuerlösch-Leitung. In einem anderen Fall war das Wasser in einem neuen Bürogebäude stark verkeimt. Die Ursache lag in einer unsachgemäß in Betrieb genommenen Enthärtungsanlage.
Von besonderer gesundheitlicher Bedeutung sind die Legionellen, die sich unter ungünstigen Voraussetzungen in Boilern und Warmwasserleitungen vermehren können. Werden legionellenhaltige Wassertröpchen etwa beim Duschen oder beim Baden in Whirlpools inhaliert, können sensible Menschen eine schwere Lungenentzündung bekommen. Aus diesem Grund müssen jährlich Untersuchungen durch ein für Trinkwasseruntersuchungen zugelassenes Labor durchgeführt werden. Nach der neuen Trinkwasserverordnung, die am 1. November in Kraft tritt, besteht eine Anzeige- und Untersuchungspflicht auch für Mehrfamilienhäuser und für gewerblich genutzte Gebäude. Das Gesundheitsamt wacht intensiv darüber, dass im Bedarfsfall umgehend geeignete Maßnahmen getroffen werden, die Legionellen abzutöten und die Keimvermehrung künftig zu vermeiden.
Bei Fragen zur Trinkwasser-Hygiene stehen die Mitarbeiter des Kreisgesundheitsamts unter der Telefonnummer 02181/601-5350 zur Verfügung.


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