rp-online.de Eine alleinerziehende Mutter mit einem Grundschulkind kann prinzipiell keinen Unterhalt von ihrem Ex-Mann fordern. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Beispiel einer Frau aus dem Rhein-Kreis Neuss entschieden, dass Alleinerziehende grundsätzlich einem Vollzeit-Job nachgehen müssen (Az.:BGH XII ZR 94/09). mehr
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