Alle Eigentümer/-innen, die den Fragebogen bislang noch nicht ausgefüllt haben, erhalten in den nächsten Tagen ein Erinnerungsschreiben. Leider kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch Befragte erinnert werden, die die Unterlagen bereits ausgefüllt zurückgesendet hatten. Grund hierfür ist, dass es durch die längeren Postlaufzeiten bei einem Massenversand und den Zeitaufwand für die Verarbeitung von Millionen von Fragebogen zu Überschneidungen zwischen Versand des Erinnerungsschreibens und Eingang des ausgefüllten Fragebogens kommen kann. In diesen Fällen können die Befragten das Erinnerungsschreiben als gegenstandslos betrachten.
Im Zuge der Gebäude- und Wohnungszählung kam es außerdem vor, dass Immobilienbesitzer mehrere Anschreiben zu ein und demselben Objekt erhalten hatten. Um hier eine Erinnerung zu vermeiden sollten die Angeschriebenen alle Fragebogen in einem Umschlag an IT.NRW zurücksenden. Dabei ist ein Fragebogen vollständig auszufüllen; bei den übrigen Fragebogen sollte die Frage 1 mit "Ja" und die Frage 2 mit "Nein" beantwortet werden. Außerdem bitten die Statistiker darum, im Feld "Bemerkungen" die Nummer des komplett ausgefüllten Fragebogens einzutragen. Befragte, die die bisher noch nicht zurückgesandten Fragebogen nicht mehr zur Hand haben, können sich direkt an IT.NRW (Tel.: 0211 882593693) wenden.
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Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)
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