Samstag, 12. April 2014

Neuss 0 Amoklauf legte Hafen zeitweise lahm

Nachdem ein 60-Jähriger zwei Kollegen verletzt hat, ermittelt nun eine Mordkommission. Von Susanne Genath
 
Das Gewaltverbrechen in einem Schrotthandel an der Duisburger Straße legte gestern Teile des Neusser Hafens lahm. Gegen 13 Uhr hatte ein 60 Jahre Mann aus Grevenbroich den Werkstattleiter und dessen Stellvertreter mit mehreren Messerstichen verletzt und dann die Werkstatthalle der Firma Giesen-Wekos verlassen. Wenig später konnte er von der Polizei widerstandslos festgenommen werden. Die beiden Opfer, ein 56-jähriger Viersener und ein 61-jähriger Kaarster, erlitten schwere Verletzungen. "Nach Informationen der behandelnden Ärzte kann Lebensgefahr für beide nicht ausgeschlossen werden", teilte Polizeisprecher Hans-Willi Arnold mit.
Die Polizei sperrte die Zufahrt zur Danziger Straße sowie von der Stettiner zur Duisburger Straße ab. Fahrzeuge konnten zwar nicht mehr hinein-, aber hinausfahren. Auch Fußgänger durften vorübergehend nicht in den gesperrten Bereich. Aus der Ferne beobachteten die Beschäftigten, die ihren Arbeitsplatz verlassen mussten, ob und was sich am Ende der Straße tat. Kurz nach 14 Uhr hob der Rettungshubschrauber ab, um einen der beiden schwer Verletzten in eine Klinik zu bringen.
Dem 60-jährigen Grevenbroicher war gestern gekündigt worden. Dies könnte den Beamten zufolge das Motiv für die Tat sein. Der Mann sei bisher polizeilich nicht in Erscheinung getreten. Unter Führung des Polizeipräsidiums Düsseldorf – in Absprache mit der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft – hat eine Mordkommission die Ermittlungen aufgenommen. Mit Gewalt am Arbeitsplatz – beispielsweise bei Auseinandersetzungen mit Vorgesetzten – mussten sich bereits etliche Gerichte beschäftigen. In der Regel führen körperliche Attacken zu fristlosen Kündigungen, wie unter anderem das Landesarbeitsgericht Hessen 2004 entschieden hat. Das Arbeitsgericht Mönchengladbach hat 2012 in einem Urteil festgehalten, dass schon die Drohung mit Gewalt ein Kündigungsgrund sei.
Quelle: NGZ

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