Mittwoch, 19. Februar 2014

Grevenbroich 1 Kita-Beitrag auch für Geschwisterkinder?

Ein Punkt aus dem Sanierungsplan widerspricht einem neuen Landesgesetz. Das bringt Probleme. Von Daniela Buschkamp
 
Die Stadtverwaltung will in Zukunft bis zu 100 000 Euro mehr pro Jahr aus Beträgen für Kitas und Tagespflege einnehmen. Ihr Vorhaben: Auch Eltern von Geschwisterkindern, die bisher keine Beiträge zahlen müssen, sollen künftig zur Kasse gebeten werden. So steht es im Sanierungskonzept, das der Stadtrat verabschiedet hat. Doch dieser Punkt droht bereits im Ansatz zu scheitern – weil er einem Landesgesetz widerspricht. "Kann die Verwaltung diese Einnahmen nicht generieren, dann muss sie eine Alternative dafür finden", bestätigt Rathaus-Sprecher Andreas Sterken auf NGZ-Anfrage.
Im Sanierungskonzept stehen 45 Maßnahmen, mit denen die Stadt Grevenbroich bis 2024 einen ausgeglichenen Etat erreichen will. Dazu gehören etwa die Anhebung der Grundsteuer B (zusätzliche Einnahmen: 1,7 Millionen Euro) und die Schließung von Grundschulen in Allrath und Neuenhausen (Einspareffekt bis zu 80 000 Euro). Landrat Hans-Jürgen Petrauschke hatte diesen Plan in Abstimmung mit der Bezirksregierung genehmigt, auf Unwägbarkeiten und Probleme hingewiesen und nicht gänzlich ausgeschlossen, dass "dieses Ziel erreicht werden kann".
Zum kommenden Kindergarten-Jahr ab 1. August wollte die Stadtverwaltung ihre Beitragssatzung für Geschwisterkinder in Kitas und Tagespflege ändern. Für 2014 sollen damit 50 000 Euro, in den kommenden Jahren sogar 100 000 Euro zusätzlich eingenommen werden. Anders als bisher sollten Eltern in Zukunft mindestens für ein betreutes Kind Beiträge zahlen.
Dadurch sollten die für die Verwaltung ungünstigsten Fälle vermieden werden, bei denen Eltern nichts für die Betreuung bezahlen mussten. Wie das möglich sein konnte: Eine Familie lässt drei Kinder betreuen; nur für das älteste (und teuerste) muss sie laut bisheriger Satzung Gebühren bezahlen, für die anderen beiden nicht. Steht das älteste Kind aber ein Jahr vor der Einschulung, ist es laut Landesgesetz beitragsfrei.

Doch die geplante Satzungsänderung muss die Verwaltung rechtlich prüfen lassen. Sie könnte dem ab 1. August geltenden "KiBiz" auf Landesebene entgegenstehen. In dem betreffenden Absatz heißt es: "Bei Geschwisterkindregelungen sind Kinder, deren Tagesbetreuung elternbeitragsfrei ist, so zu berücksichtigen, als ob für sie ein Beitrag zu zahlen wäre." Anfang Dezember hatte die Landesregierung eine Änderung des "KiBiz" beschlossen, der Entwurf wird zurzeit beraten. Die Grevenbroicher Stadtverwaltung geht zurzeit aber davon aus, dass "diese Regelung zum 1. August" umgesetzt wird. Damit könnte sie aber dem Vorschlag aus dem Sanierungskonzept widersprechen.
Der Jugendhilfe-Ausschuss wird sich am morgigen Donnerstag mit dem Thema beschäftigen. Bisher hatten Ratsmitglieder – wie SPD-Gemeindeverbands-Chef Daniel Rinkert – betont, dass die Sparvorschläge im Sanierungsplan "nicht in Stein gemeißelt" sind. Doch dann sind Alternativen gefragt.
Quelle: NGZ

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