Samstag, 18. Januar 2014

Jüchen Harald Zillikens bringt Etatentwurf 2014 erneut ein

Die Jüchener Ratsmitglieder müssen sich Mitte Februar auf eine zusätzliche Sitzung einrichten: Dann wird Bürgermeister Harald Zillikens erneut den Etatentwurf für 2014 einbringen müssen. "Aus formalen Gründen", wie der Verwaltungs-Chef auf Nachfrage erklärt. "An den Zahlen wird sich überhaupt nichts ändern."
Die "Freie Wählergemeinschaft" hatte Bedenken zur Rechtsgültigkeit des Etatentwurfs geäußert. Bürgermeister Harald Zillikens, der zurzeit auch die Kämmerei führt, hat die Haushaltssatzung nicht nur aufgestellt, sondern auch bestätigt – für die FWG ein Verstoß gegen das "Vier-Augen-Prinzip". Deshalb besteht nach ihrer Einschätzung die Gefahr, dass der Haushaltsentwurf gegen die Gemeindeordnung (GO) verstößt. Der Rhein-Kreis Neuss als Kommunalaufsicht hat diesen Vorwurf geprüft. Er hat der Gemeindeverwaltung empfohlen, Formfehler zu vermeiden.
Das bedeutet: Harald Zillikens wird eine Haushaltssatzung vorlegen, die ein Stellvertreter unterschrieben hat – und diese mit seiner Unterschrift als Bürgermeister bestätigen. Dabei gibt es unterschiedliche Interpretationen zu Paragraf 80, auf den sich die FWG-Fraktion bezieht. Der Gustorfer Rechtsanwalt Michael Zimmermann erklärt dazu: "Das ,Vier-Augen-Prinzip' ist nicht gesetzlich verankert." Es werde häufig praktiziert, um durch die Mehrheit der Augen, die einen Vorgang beurteilen, eine größere Gewähr für Objektivität oder Richtigkeit zu erzielen. "In der Gemeindeordnung findet dieses keine zwingende Grundlage", so der Rechtsanwalt. Es sei für ihn nicht ausgeschlossen, dass im Einzelfall der Bürgermeister – als kommunales Organ – die Aufstellung und Bestätigung vornehmen darf.
Quelle: busch-

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