presseportal.de Neuss (ots) - Für Freitag, den 15. März 2013, wurden bei der
Kreispolizeibehörde Neuss mehrere Versammlungen und Aufzüge im
Stadtgebiet angemeldet. Auf Beeinträchtigungen des Fahrzeug- und
Fußgängerverkehrs sollte sich eingerichtet werden.
Aufgrund der Versammlungen und Aufzüge sind folgende Bereiche von Beeinträchtigungen betroffen:
Die Nordkanalallee wird an der Kreuzung An der Obererft / Selikumer Straße in Richtung Alexianerplatz gesperrt.
Die Augustinusstraße wird an der Kreuzung Selikumer Straße / Stresemannallee in Richtung Alexianerplatz gesperrt.
Der Alexianerplatz wird an der Kreuzung mit dem Berghäuschensweg / Kölner Straße / Hammfelddamm gesperrt.
Die
Absperrungen, die in beiden Fahrtrichtungen gelten, werden ab 10.00 Uhr
sukzessive eingerichtet. Voraussichtlich werden die Beeinträchtigungen
bis etwa 18.00 Uhr andauern.
Polizeibeamte leiten den Verkehr an den Sperrpunkten ab.
Die
Demonstration am kommenden Freitag rund um den Alexianerplatz hat auch
Auswirkungen auf den Öffentlichen Nahverkehr. Die Stadtwerke
Neuss-Buslinien 841, 849, 851, 852 und 854 sowie die BVR-Linie 874
fahren von 12.00 Uhr bis voraussichtlich 19.00 Uhr eine
Umleitungsstrecke. Die Umleitungsstrecke betrifft sowohl Fahrten aus der
Innenstadt heraus als auch Fahrten in die Innenstadt hinein. Nicht
befahren werden die Augustinusstraße und der Alexianerplatz. Stattdessen
wird in beiden Richtungen über Stresemannallee und Hammfelddamm durch
die Busse eine Umleitung gefahren. Die Haltestelle Alexianerplatz wird
vorübergehend nicht bedient. Stattdessen wird von den Bussen als
Ersatzhaltestelle die Anton-Kux-Straße angefahren. Die Stadtwerke Neuss
bitten ihre Fahrgäste um Verständnis, dass es durch den veränderten und
verlängerten Linienweg zu mehrminütigen Verspätungen kommen kann.
Die
Polizei im Rhein-Kreis weist darauf hin, dass es eine gesetzlich
zugewiesene Aufgabe ist, rechtmäßige Demonstrationen zu gewährleisten.
Sie muss unter strikter Wahrung der politischen Neutralität den
störungsfreien Verlauf dieser Grundrechtsausübungen sicherstellen.
Es
ist nicht Aufgabe der Polizei, politische Bewertungen des
Versammlungsanliegens vorzunehmen. Dies gilt in allen Fällen, also auch
bei Versammlungen politisch extremer Gruppierungen.
Im
Mittelpunkt aller polizeilichen Maßnahmen steht der Schutz von
Versammlungen, solange die vom Grundgesetz geforderte Friedlichkeit
gewahrt bleibt. Zu den polizeilichen Aufgaben gehört aber auch die
Verfolgung von Straftaten aus einer Versammlung heraus oder gegenüber
Versammlungsteilnehmern. Sollten aus der Versammlung heraus
Gewalttätigkeiten begangen werden, wird die Polizei konsequent
einschreiten.
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der
Versammlungen und Aufzüge werden gebeten, den friedlichen Verlauf der
Veranstaltungen zu gewährleisten und die Weisungen der Polizei zu
beachten.
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