Mittwoch, 13. März 2013

POL-NE: Verkehrsbeeinträchtigungen durch Versammlungen und Aufzüge

presseportal.de Neuss (ots) - Für Freitag, den 15. März 2013, wurden bei der Kreispolizeibehörde Neuss mehrere Versammlungen und Aufzüge im Stadtgebiet angemeldet. Auf Beeinträchtigungen des Fahrzeug- und Fußgängerverkehrs sollte sich eingerichtet werden.
Aufgrund der Versammlungen und Aufzüge sind folgende Bereiche von Beeinträchtigungen betroffen:
Die Nordkanalallee wird an der Kreuzung An der Obererft / Selikumer Straße in Richtung Alexianerplatz gesperrt.
Die Augustinusstraße wird an der Kreuzung Selikumer Straße / Stresemannallee in Richtung Alexianerplatz gesperrt.
Der Alexianerplatz wird an der Kreuzung mit dem Berghäuschensweg / Kölner Straße / Hammfelddamm gesperrt.
Die Absperrungen, die in beiden Fahrtrichtungen gelten, werden ab 10.00 Uhr sukzessive eingerichtet. Voraussichtlich werden die Beeinträchtigungen bis etwa 18.00 Uhr andauern.
Polizeibeamte leiten den Verkehr an den Sperrpunkten ab.
Die Demonstration am kommenden Freitag rund um den Alexianerplatz hat auch Auswirkungen auf den Öffentlichen Nahverkehr. Die Stadtwerke Neuss-Buslinien 841, 849, 851, 852 und 854 sowie die BVR-Linie 874 fahren von 12.00 Uhr bis voraussichtlich 19.00 Uhr eine Umleitungsstrecke. Die Umleitungsstrecke betrifft sowohl Fahrten aus der Innenstadt heraus als auch Fahrten in die Innenstadt hinein. Nicht befahren werden die Augustinusstraße und der Alexianerplatz. Stattdessen wird in beiden Richtungen über Stresemannallee und Hammfelddamm durch die Busse eine Umleitung gefahren. Die Haltestelle Alexianerplatz wird vorübergehend nicht bedient. Stattdessen wird von den Bussen als Ersatzhaltestelle die Anton-Kux-Straße angefahren. Die Stadtwerke Neuss bitten ihre Fahrgäste um Verständnis, dass es durch den veränderten und verlängerten Linienweg zu mehrminütigen Verspätungen kommen kann.
Die Polizei im Rhein-Kreis weist darauf hin, dass es eine gesetzlich zugewiesene Aufgabe ist, rechtmäßige Demonstrationen zu gewährleisten. Sie muss unter strikter Wahrung der politischen Neutralität den störungsfreien Verlauf dieser Grundrechtsausübungen sicherstellen.
Es ist nicht Aufgabe der Polizei, politische Bewertungen des Versammlungsanliegens vorzunehmen. Dies gilt in allen Fällen, also auch bei Versammlungen politisch extremer Gruppierungen.
Im Mittelpunkt aller polizeilichen Maßnahmen steht der Schutz von Versammlungen, solange die vom Grundgesetz geforderte Friedlichkeit gewahrt bleibt. Zu den polizeilichen Aufgaben gehört aber auch die Verfolgung von Straftaten aus einer Versammlung heraus oder gegenüber Versammlungsteilnehmern. Sollten aus der Versammlung heraus Gewalttätigkeiten begangen werden, wird die Polizei konsequent einschreiten.
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Versammlungen und Aufzüge werden gebeten, den friedlichen Verlauf der Veranstaltungen zu gewährleisten und die Weisungen der Polizei zu beachten.

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