Dienstag, 22. Mai 2012

Neuss Namensrecht für tote Babys wird eingeführt

ngz-online.de Die Entscheidung der Bundesregierung, dass totgeborene Kinder mit einem Geburtsgewicht von unter 500 Gramm künftig eine Geburtsurkunde erhalten können, findet die Zustimmung der Initiative Schmetterling. Denn sie schließt in gewisser Hinsicht ab, worauf der Verein in den vergangenen Jahren mit seiner Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit hinzuwirken versucht: den menschenwürdigen Umgang auch mit Fehl- und Totgeburten. mehr

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