Mittwoch, 8. September 2010

POL-NE: Alkoholisierter Fahrradfahrer bei Sturz verletzt

Neuss-Weißenberg (ots) - Am späten Dienstagabend (07.09.) ist ein alkoholisierter Fahrradfahrer bei einem Alleinunfall im Neusser Norden schwer verletzt worden. Der 23-jährige Radfahrer war gegen 22.10 Uhr auf der Römerstraße in Richtung Gladbacher Straße unterwegs. In Höhe der Hausnummer 120 verlor er ohne Fremdeinwirkung die Kontrolle über sein Fahrrad und kam zu Fall. Dabei zog sich der junge Mann eine Kopfverletzung zu. Während der medizinischen Versorgung durch den Rettungsdienst stellten die Ordnungshüter deutlichen Alkoholgeruch bei dem Neusser fest. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte, dass der Fahrradfahrer deutlich zu viel Alkohol konsumiert hatte. Er wurde zunächst mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht, wo er stationär verblieb. Da er unter Alkoholeinwirkung stand, wurde ihm durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen.
Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass der Genuss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel auch bei Fahrradfahrern zu erheblichen Konsequenzen führen kann. Eine Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB kann nicht nur mit Kraftfahrzeugen, sondern grundsätzlich auch mit dem Fahrrad begangen werden. Der Führerschein kann also nicht nur bei Trunkenheit am Steuer, sondern auch bei Trunkenheit am Fahrradlenker weg sein. Für Radfahrer gelten dabei etwas großzügigere Promillewerte. Als Autofahrer ist man ab einem Promillewert von 1,1 absolut fahruntüchtig und ist, unabhängig davon, ob man einen Unfall baut oder nicht, seinen Führerschein los. Auf dem Fahrrad gilt das ab 1,6 Promille. Verursacht man unter Alkoholeinfluss einen Unfall, reichen auch auf dem Fahrrad, genauso wie am Steuer eines Kraftfahrzeugs, schon 0,3 Promille aus, um seinen Führerschein abzugeben.

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