Mittwoch, 8. September 2010

Neuss Neuss ruft Landesverfassungsgericht an

In der Verfassungsbeschwerde von 21 Städten gegen die finanziellen Folgen des Kinderförderungsgesetzes ist gestern zwar noch keine Entscheidung ergangen, doch Joachim Küppers verließ das Landesverfassungsgericht Münster hochgestimmt. "Ich bin guter Hoffnung, dass das Gesetz mit dieser Regelung zur Kostenfrage gekippt wird", berichtete der Jurist in Diensten der Stadt Neuss, die sich mit 20 kreisfreien Städten und zwei Kreisen gegen die Pläne des Landes wehrt. Behält Küppers Recht, entscheidet der Verfassungsgerichtshof am 12. Oktober im Sinne der Kläger, könnte das der Stadt unter dem Strich einen hohen sechsstelligen Betrag einbringen. mehr

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