Dienstag, 21. Januar 2014

Neuss Stadt muss immer öfter Begräbnisse bezahlen

Die Zahl armer Menschen steigt. Die Stadt Neuss sorgt dafür, dass jeder würdevoll beerdigt wird. Die Kosten übernimmt sie ganz oder teilweise. Von Susanne Genath
Das letzte Hemd hat keine Taschen. Die Volksweisheit besagt, dass man nach dem Tod nichts davon hat, wenn man zu Lebzeiten möglichst viel spart. So ganz stimmt der Spruch allerdings nicht. Denn wenn jemand stirbt, ist sehr wohl noch Geld nötig: für die Beerdigung, möglicherweise auch noch für spätere Grabpflege. Und genau dafür haben immer mehr Menschen kein oder zu wenig Geld übrig und müssen über das Sozialamt mit einem sogenannten Sozialbegräbnis beerdigt werden.
"Die Kosten für Sozialbegräbnisse sind im vergangenen Jahr um 30 Prozent gestiegen, 2012 um 20 Prozent", berichtet Michael Kallen vom Neusser Sozialamt. "Es ist davon auszugehen, dass sie weiter steigen werden." Mit etwa 117 000 Euro musste das Amt im vergangenen Jahr Beerdigungen bezuschussen oder ganz bezahlen, 2012 waren es noch rund 90 000 Euro.
"Sowohl die Verstorbenen als auch die Angehörigen werden immer ärmer", sagt Kallen. Viele Ältere lebten von der Grundsicherung, viele Jüngere von Hartz IV. Und wenn sowohl der Verstorbene als auch seine Erben oder Angehörigen nicht wohlhabend seien, könne es schnell passieren, dass das vorhandene Geld nicht für eine Bestattung reiche.
"Verscharrt werden muss deshalb aber niemand", sagt Kallen. Die Stadtverwaltung schließe regelmäßig einen Vertrag mit jeweils einem örtlichen Bestatter, der in solchen Fällen eine preiswerte, aber würdevolle Beerdigung zu einem festgelegten Betrag garantiere – mit Grabredner, Sarg und Reihengrab oder Urne und Urnengrab sowie einem einfachen Grabkreuz und -schmuck. Die Erben müssten dann – abgesehen vom eventuellen Erbe – nur einen zumutbaren Anteil ihres Einkommens einsetzen.
"Und das gilt nicht nur für Hartz-IV-Empfänger, sondern auch für andere Menschen mit geringem Einkommen." Eine Trauerfeier mit Leichenschmaus zahle das Amt aber nicht, ebenso wenig eine Todesanzeige. Den Friedhof könnten sich die Angehörigen jedoch aussuchen. Außerdem erfolge die Beerdigung nach den Vorschriften der Religionsgemeinschaft, der der Tote angehört habe.
Können nach einem Todesfall dagegen keine Angehörigen sofort ermittelt werden, springt das Ordnungsamt ein und ordnet die Bestattung an. Denn nach geltendem Gesetz muss ein Verstorbener innerhalb von acht Tagen beerdigt sein. Hatte sich im Jahr 2011 die Zahl der angeordneten Bestattungen um 20 Prozent erhöht, blieb sie laut Stadtsprecher Peter Fischer 2012 und 2013 mit 94 und 92 Fällen fast konstant. Auch hier sorge das Amt für eine würdige Bestattung. "Werden im Nachhinein aber Angehörige ermittelt, müssen sie für die Kosten aufkommen." Reiche ihr Geld nicht, müssten sie sich wiederum an das Sozialamt wenden.
Quelle: NGZ

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