ngz-online.de An so genannten stillen Feiertagen wie vor Ostern gelten für Veranstaltungen und Geschäfte bestimmte Einschränkungen, auf die das Ordnungsamt der Stadt Neuss hinweist. So sind öffentliche Tanzveranstaltungen am Gründonnerstag ab 18 Uhr verboten. Am gesamten Karfreitag bis zum Karsamstagmorgen um sechs Uhr dürfen zudem keine Märkte, gewerbliche Ausstellungen, Sportveranstaltungen, Pferderennen, Zirkusveranstaltungen oder Volksfeste stattfinden. Ebenso ist der Betrieb von Freizeitanlagen verboten, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen stattfinden. mehr
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