Freitag, 27. Mai 2011

Rhein-Kreis Neuss Raucherclubs nur noch bedingt zulässig

In den meisten Gaststätten im Rhein-Kreis Neuss müssen Raucher in Zukunft draußen bleiben. Die Städte und Gemeinden bei uns wollen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes in Münster konsequenter umsetzen. Demnach sind Raucherclubs zur Umgehung des Rauchverbots nicht mehr zulässig. Nur in sogenannten Einraumkneipen die nicht größer sind als 75 Quadratmeter darf noch geraucht werden. Vorausgesetzt dort wird kein Essen angeboten. Kneipen, die sich nicht an die Vorschriften halten, müssen mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro rechnen. Im schlimmsten Fall droht ein Lizenz-Entzug. Dormagen und Grevenbroich haben schon angekündigt, die Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes demnächst schärfer zu kontrollieren.

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