Freitag, 29. April 2011

POL-NE: Radfahrerpaar war alkoholisiert

presseportal.de Neuss (ots) - Am Donnerstag Nachmittag (28.04.), gegen 15.30 Uhr, war ein Beamter des Verkehrsdienstes Neuss auf der Bergheimer Straße mit einer Geschwindigkeitsüberwachung mittels Radarwagen beschäftigt. In Höhe der Auffahrt zur Bundesautobahn A 57 wurde er auf ein radelndes Paar aufmerksam. Plötzlich kam der weibliche Part ins Straucheln und fiel mit dem Fahrrad auf den Radweg. Sofort eilte der Beamte zur Hilfe. Glücklicherweise hatte sich die 39-jährige Neusserin bei dem Sturz nicht verletzt. Jedoch nahm der Ordnungshüter bei ihr deutlichen Alkoholgeruch wahr. Ein Alkotest brachte dann das nüchterne Ergebnis. Über drei Promille zeigte die Anzeige an. Aber damit nicht genug. Auch ihr 34-jähriger Begleiter stand unter Alkoleinfluss, über zwei Promille wurden gemessen. Die beiden Radler daraufhin wurden zur Wache gefahren, wo ihnen von einem Bereitschaftsarzt eine Blutprobe entnommen wurde.
Bestimmte Alkoholgrenzen im Straßenverkehr gelten nicht nur für Autofahrer, sondern für Fahrzeugführer aller Art, also auch für Radler. Der eventuelle Verlust des Führerschein ist somit auch bei Trunkenheit am Fahrradlenker gegeben. Für Radler gelten jedoch andere Promillewerte, die etwas großzügiger ausgelegt werden. Als Kraftfahrzeugführer ist man ab 1,1 Promille absolut fahruntüchtig, unabhängig davon, ob man einen Verkehrunfall verursacht hat oder nicht. Auf dem Fahrrad gilt das ab 1,6 Promille. Die gesetzlichen Grenzen von 0,5 und 0,8 Promille gelten überhaupt nur für Autofahrer und nicht für Radler. Doch aufgepasst. Sobald man unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht, reichen auch auf dem Fahrrad, genauso wie am Steuer eines Autos, schon 0,3 Promille aus, um eventuell seinen Führerschein los zu werden. Die Entscheidung darüber liegt dann im Ermessen der Justiz.

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