Mittwoch, 4. September 2013

POL-NE: Persönliches Gespräch räumt Irritationen aus

presseportal.de Neuss (ots) - Wie der Medienberichterstattung nach dem Neusser Schützenfest zu entnehmen war, gab es sowohl beim Komitee des Neusser Bürgerschützenvereins als auch bei drei Rechtsanwälten, die aktiv am Schützenfest teilgenommen haben, Irritationen über polizeiliche Maßnahmen. Durchgeführte Videoaufnahmen beim sogenannten Wackelzug am Abend des 27.08. waren Anlass für ein Schreiben der Rechtsanwälte an den Behördenleiter. Die Juristen fragten nach einer Rechtfertigung für diese Maßnahme.
Landrat Hans-Jürgen Petrauschke hatte am Mittwoch (04.09.) in einem persönlichen Gespräch die Gelegenheit, die entstandenen Irritationen auszuräumen. Zusammen mit seinem Abteilungsleiter Polizei, Herrn Leitenden Polizeidirektor Detlef Gernandt, erklärte der Polizeichef gegenüber Herrn Dr. Jochen Heide, Herrn Dr. Jörg Geerlings und Herrn Dr. Sven-Joachim Otto, dass beim großen Neusser Bürgerschützenfest die Sicherheit der Besucher und der Schützen für die Polizei oberste Priorität haben muss.
Vor diesem Hintergrund wurden anlässlich des diesjährigen Wackelzuges an wenigen Engstellen des Zugweges polizeiliche Videoaufnahmen offen durchgeführt. Mit diesem Material sollten in einer Nachbereitung zum Schützenfest alle Beteiligte in die Lage versetzt werden, die Situation an diesen Engstellen problemorientiert aus eigener Anschauung nachzuvollziehen und bewerten zu können. Ziel der Polizei ist es, die Umzüge sicher zu gestalten, damit sie auch künftig in traditioneller Art und Weise durchgeführt werden können.
Der Landrat erklärte, dass die Videoaufnahmen des Wackelzuges einen rechtlichen Grenzfall darstellen. Die Polizei hat die Aufgabe Gefahren abzuwehren. Darüber hinaus wird von ihr im Rahmen des Sicherheitskonzeptes auch eine Beurteilung der Gefahrenlage erwartet. Bei der Dokumentation möglicher Gefahrensituationen kann es zu Problemen mit datenschutzrechtlichen Vorschriften kommen. Ziel war nicht die Aufnahme von Zuschauern oder Zugteilnehmern sondern die Dokumentation von Situationen, die für die Beurteilung der Gefahrenlage wichtig sein können. Der Polizeichef stellte klar, dass er die Bedenken und Sorgen der Anwälte nachvollziehen könne und aus diesem Grund schon vor dem Gespräch die Vernichtung der Aufnahmen angeordnet hat. Die Aufnahmen wurden nicht ausgewertet und sind bereits vernichtet. "Die Polizei wird zukünftig auf solche Videoaufnahmen beim Neusser Schützenfest verzichten", betonte der Landrat.
Die Rechtsanwälte Dr. Jochen Heide, Dr. Jörg Geerlings und Dr. Sven-Joachim Otto, die sich als aktive Schützen an den Landrat als Polizeichef gewandt haben, teilten mit, dass die Angelegenheit aufgrund der Zusage des Landrates für sie abschließend geklärt ist.

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