Dienstag, 13. August 2013

Neuss Obdachlose müssen jetzt Anträge zur Wahl stellen

ngz-online.de Auch Obdachlose haben ein Wahlrecht – darauf weist die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe hin. Sie müssen sich allerdings ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. mehr

Keine Kommentare: