Dienstag, 16. Juli 2013

POL-NE: Mehrere Fahrzeugführer standen unter Alkoholeinfluss

presseportal.de Meerbusch-Büderich (ots) - Gleich mehrere Fahrzeugführer fielen am vergangenen Wochenende (13./14.07.) in Büderich mit zu hohen Alkoholwerten auf.
Am frühen Samstag Morgen (13.07.), gegen 04:20 Uhr, befuhr ein 22-jähriger Mainzer mit seinem 1er BMW die Moerser Straße. Bei einer Kontrolle stellten die Beamten bei dem jungen Fahrer Alkoholgeruch fest. Ein Alkoholvortest bestätigte die Wahrnehmung und ergab einen Wert über dem des Zugelassenen.
Am Samstag Abend, gegen 23:10 Uhr, war ein 49-jähriger Meerbuscher mit seinem Fahrrad auf der Düsseldorfer Straße unterwegs. Da er sein Licht nicht eingeschaltet hatte, beabsichtigten ihn die Ordnungshüter auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen. Hierbei stellte sich heraus, dass er wohl ein Glas zu viel getrunken hatte. Das Messergebnis lag bei knapp über zwei Promille, der Radfahrer wurde zwecks Blutprobe zur Wache gefahren. Dort erschien kurz darauf seine Ehefrau, die die fehlenden Personalpapiere ihres Mannes vorlegte. Als sie die Büroräume betrat, fiel sofort der deutliche Alkoholgeruch auf. Ein bei ihr durchgeführter Vortest ergab einen Wert von ebenfalls knapp zwei Promille. Auch ihr musste direkt durch den noch anwesenden Bereitschaftsarzt eine Blutprobe entnommen werden: Sie war mit dem Fahrrad zur Wache gekommen! Im Anschluss gingen beide gemeinsam und zu Fuß nach Hause.
Am Sonntag (14.07.), gegen 04:00 Uhr, überprüften Polizisten eine 20 jährige Fahranfängerin auf der Moerser Straße Auch hier bemerkten die Beamten den Geruch von Alkohol. Ein freiwillig durchgeführter Alkoholvortest ergab einen Wert, der deutlich über dem des Erlaubten lag.
Konsequenz: Alle erwartet ein Verfahren wegen Fahren unter Alkoholeinwirkung, eine Blutprobe wurde fällig und die Führerscheine der Betroffenen PKW Fahrer wurden sichergestellt.
Oft wird die Gefahr des Fahrradfahrens unter Alkoholeinfluss unterschätzt. Das Abnehmen der motorischen Fähigkeiten unter Alkohol wirkt sich gerade beim Zweirad sehr negativ aus, wird aber anders wahrgenommen, da man "ja nur ein Fahrradfahrer ist". Leichte Ausfallerscheinungen, Schwanken und Schlenkern wird nicht als Gefahr gesehen. Man ist ja nicht so schnell und außerdem hat man das ja im Griff. Es ist ja bisher auch nichts passiert.
Fahrradfahrer fühlen sich häufig nicht als vollwertige Verkehrsteilnehmer und beziehen die Pflichten der Straßenverkehrsordnung nicht auf sich. Oft wird das Fahrrad benutzt, gerade weil man Alkohol konsumieren möchte. "Wenn Du schon etwas trinkst, dann lass den Wagen stehen und fahr wenigstens nur mit dem Rad!" ist ein oft gut gemeinter, aber lebensgefährlicher Rat.
Das Bewusstsein, bei einem Unfall schon ab 0,3% strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen zu werden, ist nicht vorhanden. Alkoholisiert zu fahren scheint ja erlaubt zu sein. Der noch aktuelle Grenzwert von 1,6% trägt hier nicht unerheblich zu dieser Vorstellung bei. Das der Fahrradfahrer ab 1,6% als absolut fahruntüchtig gilt, heißt noch lange nicht, dass er unterhalb dieses Wertes sicher fährt.
Nur die wenigsten Fahrradfahrer wissen, dass Alkohol am Lenker zu den drei häufigsten Unfallursachen gehört. Als "schwacher" Verkehrsteilnehmer ohne Knautschzone ist es der Radfahrer, der bei einem Verkehrsunfall schwerste bis tödliche Verletzungen erleidet.

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