presseportal.de Meerbusch-Büderich (ots) - Gleich mehrere Fahrzeugführer fielen am
vergangenen Wochenende (13./14.07.) in Büderich mit zu hohen
Alkoholwerten auf.
Am frühen Samstag Morgen (13.07.), gegen 04:20
Uhr, befuhr ein 22-jähriger Mainzer mit seinem 1er BMW die Moerser
Straße. Bei einer Kontrolle stellten die Beamten bei dem jungen Fahrer
Alkoholgeruch fest. Ein Alkoholvortest bestätigte die Wahrnehmung und
ergab einen Wert über dem des Zugelassenen.
Am Samstag Abend,
gegen 23:10 Uhr, war ein 49-jähriger Meerbuscher mit seinem Fahrrad auf
der Düsseldorfer Straße unterwegs. Da er sein Licht nicht eingeschaltet
hatte, beabsichtigten ihn die Ordnungshüter auf sein Fehlverhalten
aufmerksam zu machen. Hierbei stellte sich heraus, dass er wohl ein Glas
zu viel getrunken hatte. Das Messergebnis lag bei knapp über zwei
Promille, der Radfahrer wurde zwecks Blutprobe zur Wache gefahren. Dort
erschien kurz darauf seine Ehefrau, die die fehlenden Personalpapiere
ihres Mannes vorlegte. Als sie die Büroräume betrat, fiel sofort der
deutliche Alkoholgeruch auf. Ein bei ihr durchgeführter Vortest ergab
einen Wert von ebenfalls knapp zwei Promille. Auch ihr musste direkt
durch den noch anwesenden Bereitschaftsarzt eine Blutprobe entnommen
werden: Sie war mit dem Fahrrad zur Wache gekommen! Im Anschluss gingen
beide gemeinsam und zu Fuß nach Hause.
Am Sonntag (14.07.), gegen
04:00 Uhr, überprüften Polizisten eine 20 jährige Fahranfängerin auf
der Moerser Straße Auch hier bemerkten die Beamten den Geruch von
Alkohol. Ein freiwillig durchgeführter Alkoholvortest ergab einen Wert,
der deutlich über dem des Erlaubten lag.
Konsequenz: Alle
erwartet ein Verfahren wegen Fahren unter Alkoholeinwirkung, eine
Blutprobe wurde fällig und die Führerscheine der Betroffenen PKW Fahrer
wurden sichergestellt.
Oft wird die Gefahr des Fahrradfahrens
unter Alkoholeinfluss unterschätzt. Das Abnehmen der motorischen
Fähigkeiten unter Alkohol wirkt sich gerade beim Zweirad sehr negativ
aus, wird aber anders wahrgenommen, da man "ja nur ein Fahrradfahrer
ist". Leichte Ausfallerscheinungen, Schwanken und Schlenkern wird nicht
als Gefahr gesehen. Man ist ja nicht so schnell und außerdem hat man das
ja im Griff. Es ist ja bisher auch nichts passiert.
Fahrradfahrer
fühlen sich häufig nicht als vollwertige Verkehrsteilnehmer und
beziehen die Pflichten der Straßenverkehrsordnung nicht auf sich. Oft
wird das Fahrrad benutzt, gerade weil man Alkohol konsumieren möchte.
"Wenn Du schon etwas trinkst, dann lass den Wagen stehen und fahr
wenigstens nur mit dem Rad!" ist ein oft gut gemeinter, aber
lebensgefährlicher Rat.
Das Bewusstsein, bei einem Unfall schon
ab 0,3% strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen zu werden, ist nicht
vorhanden. Alkoholisiert zu fahren scheint ja erlaubt zu sein. Der noch
aktuelle Grenzwert von 1,6% trägt hier nicht unerheblich zu dieser
Vorstellung bei. Das der Fahrradfahrer ab 1,6% als absolut fahruntüchtig
gilt, heißt noch lange nicht, dass er unterhalb dieses Wertes sicher
fährt.
Nur die wenigsten Fahrradfahrer wissen, dass Alkohol am
Lenker zu den drei häufigsten Unfallursachen gehört. Als "schwacher"
Verkehrsteilnehmer ohne Knautschzone ist es der Radfahrer, der bei einem
Verkehrsunfall schwerste bis tödliche Verletzungen erleidet.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen