Dienstag, 4. Juni 2013

POL-NE: Lebensgefährlicher Leichtsinn - Säugling lag in ungesicherter Babyschale

presseportal.de Dormagen (ots) - Am Montag (03.06.), gegen 20:30 Uhr, kontrollierten Polizeibeamte auf dem Akazienweg einen Düsseldorfer Kleintransporter. Aufgefallen war den Ordnungshütern das Fahrzeug, da zwischen Fahrer und Beifahrer eine Babyschale lag. Tatsächlich stellte sich heraus, dass sich ein Säugling ungesichert in der Schale befand, welche auf einem kleinen Hocker zwischen den Sitzen stand. Ein Umstand, der lebensgefährliche Folgen hätte nach sich ziehen können. Der 44-jährige Fahrer war sich keiner Schuld bewusst. Auch als ihn die Polizisten über die Gefahren für das Kind aufgeklärt hatten, zeigte er sich wenig einsichtig.
Nachdem die 40-jährige Beifahrerin, gleichzeitig Mutter des Säuglings, sich bereit erklärte, mit diesem zu einer in der Nähe wohnenden Verwandten zu gehen, durfte der Mann seine Fahrt fortsetzen. Da der Fahrzeugführer den Säugling ohne jegliche Sicherung transportierte, erwartet ihn ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Ungesicherte Kinder haben ein um vielfach größeres Risiko, im Auto schwer verletzt oder getötet zu werden, als Gesicherte.
Es gibt keine Alternative zum Kindersitz. Die Straßenverkehrsordnung verlangt, dass Kinder unter zwölf Jahren, die kleiner als 150 Zentimeter sind ein "amtlich genehmigtes und für das Kind geeignetes Rückhaltesystem" benutzen müssen, und zwar für die Sitze im Auto, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind.
Mit Wirkung vom 08.04.2008 wurden die Anforderung an die verwendeten Kinderrückhalteeinrichtungen dahingehend verschärft, dass nunmehr lediglich Kinderrückhaltesysteme benutzt werden dürfen, die mindestens die Genehmigung nach der ECE-Regelung 44 / 03 aufweisen. Zu diesen Rückhaltesystemen zählen u. a. Kindersitze, Kindersitzkissen, aber auch Babyschalen. Für weitere Informationen stehen die Verkerhssicherheitsberater der Polizei im Rhein-Kreis Neuss (02131/3000) zur Verfügung.

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