Donnerstag, 23. Mai 2013

Leihmutter aus Indien Neusser Standesamt muss Vaterschaft anerkennen

ngz-online.de Das Standesamt der Stadt Neuss muss die Vaterschaft eines Neussers anerkennen, der sein Kind in Indien von einer Leihmutter hat austragen lassen. Da die Frau unverheiratet gewesen sei, das Kind nachweislich von ihr stamme und sie die Vaterschaft des Deutschen bestätigt habe, stehe der Anerkennung mit dem Eintrag im Geburtenregister nichts im Wege, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf rechtskräftig, wie ein Sprecher am Donnerstag mitteilte. mehr

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