Montag, 30. Mai 2011

EHEC: Präventive Kontrollen der Lebensmittelüberwachung im Rhein-Kreis Neuss

Nachdem ein weiterer Verdachtsfall bestätigt worden ist, hat sich die Zahl der EHEC-Erkrankungen im Rhein-Kreis Neuss auf fünf erhöht. Vier Personen werden stationär im Krankenhaus, darunter ein Fall intensivmedizinisch behandelt. Vor dem Hintergrund des noch anhaltenden, gravierenden Ausbruchsgeschehens mit zu Teil schweren gesundheitlichen Folgen, gibt es noch keine Entwarnung der Experten.
Wegen der bestätigten Belastung von spanischen Gurken mit EHEC-Keimen hat das NRW-Verbraucherministerium per Erlass angeordnet, dass nur noch spanische Gurken verkauft, vertrieben und weiterverarbeitet werden dürfen, bei denen zweifelsfrei nachgewiesen ist, dass sie frei von einer Belastung mit EHEC sind. Bei den in Frage kommenden Betrieben handelt es sich nicht nur um Importeure, Groß- und Einzelhändler sondern auch um Gaststätten, Imbisse und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung.
Das zuständige NRW-Verbraucherministerium weist insbesondere darauf hin, dass bisher keine Sicherheit besteht, ob neben den spanischen Gurken, noch weitere Gemüsearten, die üblicherweise roh verzehrt werden, betroffen oder kontaminiert sind. Deshalb wird den Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung, den Gaststätten und Imbissen zudem dringend empfohlen, solange ihr Vorlieferant nicht ausdrücklich bestätigen kann, dass keine EHEC-Belastung vorliegt, auf ein Angebot an Rohkost zu verzichten.
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Rhein-Kreises Neuss fordert die Betriebe auf, spanische Gurken nicht mehr zu vertreiben oder zu verarbeiten sondern aus dem Verkehr zu nehmen. Eine Ausnahme bildet nur solche Ware, für die durch Untersuchungen nachgewiesen ist, dass sie frei von einer Belastung mit EHEC ist.
Die Lebensmittelkontrolleure des Rhein-Kreises Neuss haben damit begonnen, die Einhaltung des Erlasses in allen infrage kommenden Betrieben stichprobenweise zu überprüfen. Darüber hinaus wurden Betriebe, die im großen Rahmen üblicherweise Rohprodukte verarbeiten, vorab schriftlich über den Erlass in Kenntnis gesetzt.
Wer sich vor dem EHEC-Keim schützen will, sollte vor allem auf Hygiene achten. Lebensmittel wie Obst und Gemüse gut waschen. Fleisch und Fleischprodukte sollten gut durchgegart werden. Flächen und Gegenstände, Brettchen und benutzte Messer gründlich reinigen; vor und nach der Speisezubereitung Hände waschen - und natürlich nach dem Toilettengang sowie nach Tierkontakten. Der Erreger kann auch von Mensch zu Mensch weitergegeben werden, vor allem durch eine so genannte Schmierinfektion aufgrund mangelnder Hygiene.
Gastronomie und Betriebe der Lebensmittelbranche können sich bei Fragen an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises unter der Rufnummer 02181/601-3900 wenden.
Für die Allgemeinbevölkerung beantwortet das Kreisgesundheitsamt unter der Rufnummer 02181/601-5301 Fragen zu EHEC.

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