Freitag, 9. Mai 2014

POL-NE: Tötungsdelikt in Weckhoven - Tatverdächtiger vorläufig festgenommen

presseportal.de
Neuss-Weckhoven (ots) - Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf und der Polizei im Rhein-Kreis Neuss
Gegen 02.10 Uhr erhielt die Leitstelle der Polizei am frühen Donnerstag (08.05.) einen Notruf. Eine Frau berichtete, dass in der Wohnung ihres Bruders auf der Nikolaus-Gross-Straße ein schwer verletzter Mann liegen würde. Beim Eintreffen der ersten Polizei- und Rettungskräfte stand schnell fest, dass der Mann tot war. Eine Notärztin bescheinigte dies. Aufgrund der Auffindesituation des Verstorbenen konnte ein Tötungsdelikt nicht ausgeschlossen werden. Der Leichnam zeigte deutliche Spuren von Gewalteinwirkung auf den Körper. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde noch in der Nacht eine Mordkommission unter Leitung des Polizeipräsidiums Düsseldorf eingesetzt. Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen gehen die Beamten davon aus, dass das 60 Jahre alt gewordene Opfer aus Dormagen über eine längere Zeit gemeinsam mit dem 55-jährigen Wohnungsinhaber Alkohol konsumiert hatte. Beide Beteiligte sind Deutsche Staatsangehörige, geboren in Kasachstan bzw. der Russischen Förderation und kannten sich seit vielen Jahren. Gegen den 55-Jährigen ergab sich aufgrund der Spurenauswertung ein Tatverdacht. Er wurde vorläufig festgenommen. Da er erheblich unter Alkoholeinwirkung stand, entnahm ein Arzt zwei Blutproben. Die an der Tat Beteiligten sind der Polizei bekannt. Beide fielen häufiger wegen Straftaten auf, die mit übermäßigem Alkoholkonsum zu tun hatten (Trunkenheitsfahrten, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Körperverletzung).
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft gab es am Donnerstag (08.05.) in der Rechtsmedizin Düsseldorf eine Obduktion des Opfers. Nach dem vorläufigen Ergebnis gehen die Ermittler und Staatsanwaltschaft davon aus, dass der 60 Jahre alt gewordene Dormagener durch die Einwirkung massiver Gewalt gegen den Hals tödliche Verletzungen erlitten hat.
Die Staatsanwaltschaft wird wegen des dringenden Tatverdachts gegen den Wohnungsinhaber beim zuständigen Amtsgericht einen Haftbefehl wegen Totschlags beantragen.
Die Ermittlungen der 12-köpfigen Mordkommission "Nikolaus" dauern an.

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