Richter Heiner Cöllen machte dem Angeklagten klar, dass es so nicht geht: "Für die Zeugen war es ein einschneidendes Erlebnis", so Cöllen. "Fußgänger mussten zur Seite springen, Autofahrer konnten nur mit höchster Not einen Unfall vermeiden." Dem zweiten der beiden Motorradfahrer wird laut Cöllen in einem gesonderten Verfahren der Prozess gemacht.
Mittwoch, 7. Mai 2014
Neuss 0 Gericht: Motorrad-Raser muss zur Verkehrserziehung
Neuss
(mape) Er hatte in der Neusser Innenstadt Passanten und Autofahrer in
Angst und Schrecken versetzt: Weil er mit seinem Motorrad bei "rot" über
diverse Ampelkreuzungen gerast war, hat das Amtsgericht einem
20-jährigen Rosellener jetzt die Fahrerlaubnis entzogen. Erst nach einem
Jahr kann er erneut den Führerschein machen, außerdem wurde der
Abiturient zu 600 Euro Geldbuße, 100 Arbeitsstunden und einem Kursus in
Verkehrserziehung verurteilt.
Im vergangenen November war der Angeklagte mit einem
Freund auf Motorrädern unterwegs gewesen. "Ich bin gefahren, obwohl mein
Motorrad nur ein Saisonkennzeichen hatte und zu diesem Zeitpunkt
abgemeldet war", räumte der junge Mann im Prozess kleinlaut ein. Im
Rheinparkcenter habe er eine Cola getrunken und sei dann Richtung
Innenstadt aufgebrochen. An der Kreuzung an der Hessentorbrücke begannen
die beiden Motorradfahrer, den "wilden Mann" zu markieren. Sie ließen
die Motoren aufheulen und überholten die dort wartenden Autos. Dabei
wurden sie von Polizisten in einem Streifenwagenbemerkt. Die Beamten
wollten die beiden Motorradfahrer kontrollieren, die gaben jedoch Gas.
Quer über den Markt verlief die Flucht in Richtung Neustraße. Die
Polizei verfolgte das Duo bis zum Hermannsplatz. Dort trennten sich die
beiden Motorradfahrer, dennoch konnte die Polizei beide ermitteln und
ihnen die Führerscheine abnehmen. "Ich hatte Panik und wollte der
Polizei entkommen", gab der 20-Jährige zu Protokoll. "Mein Motorrad war
nicht angemeldet, ich wollte deshalb verschwinden. Das war ein
Riesenfehler, den ich aber nicht rückgängig machen kann."
Richter Heiner Cöllen machte dem Angeklagten klar, dass es so nicht geht: "Für die Zeugen war es ein einschneidendes Erlebnis", so Cöllen. "Fußgänger mussten zur Seite springen, Autofahrer konnten nur mit höchster Not einen Unfall vermeiden." Dem zweiten der beiden Motorradfahrer wird laut Cöllen in einem gesonderten Verfahren der Prozess gemacht.
Richter Heiner Cöllen machte dem Angeklagten klar, dass es so nicht geht: "Für die Zeugen war es ein einschneidendes Erlebnis", so Cöllen. "Fußgänger mussten zur Seite springen, Autofahrer konnten nur mit höchster Not einen Unfall vermeiden." Dem zweiten der beiden Motorradfahrer wird laut Cöllen in einem gesonderten Verfahren der Prozess gemacht.
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