Donnerstag, 6. Dezember 2012

POL-NE: Tageswohnungseinbrecher in Neuss und Grevenbroich

presseportal.de Neuss/Grevenbroich (ots) - Am Mittwoch (05.12.) kam es in Neuss und Grevenbroich zu mehreren Wohnungseinbrüchen.
In Neuss-Gnadental, auf dem Grüner Weg, hebelten Einbrecher am Abend, zwischen 17:00 Uhr und 22:50 Uhr, die Terrassentür eines freistehenden Einfamilienhauses auf. Gestohlen wurde ein Möbeltresor, in dem sich Bargeld und Dokumente befanden. An der Erftmündung, im gleichen Ortsteil, schafften sie es durch ein zuvor eingeschlagenes Kellerfenster in eine Doppelhaushälfte. Die Tatzeit lag zwischen 16:40 Uhr und 18:20 Uhr; entwendet wurde Bargeld in ausländischen Währungen und Schmuck.
In der Zeit von 17:00 Uhr bis 19:15 Uhr gelangten Unbekannte durch die Terrassentür in eine Erdgeschoßwohnung eines Mehrfamilienhauses auf der Kölner Straße. Ihre Beute bestand aus Schmuck und einem Notebook.
In Grevenbroich-Kapellen, Dresdener Straße, schlugen Einbrecher ein Loch in die Scheibe des Kellerfenster eines freistehenden Einfamilienhauses. Entwendet wurde diverser Schmuck, ein Fotoapparat und eine Sonnenbrille. Tatzeit: 09:00 Uhr bis 14:30 Uhr.
Die Polizei bittet Zeugen, die Hinweise auf die Einbrüche geben können, sich mit der Kriminalpolizei unter der Telefonnummer 02131 3000 in Verbindung zu setzen. "Ja genau, jetzt wo Sie das von dem Einbruch bei meinen Nachbarn erzählen, ist mir auch klar was das seltsame Geräusch gestern Abend war. Dem habe ich aber keine weitere Bedeutung beigemessen und weiter die Tagesschau gesehen." Nicht selten müssen sich Ermittlungsbeamte solche oder ähnliche Einlassungen anhören, wenn sie nach einem Einbruch in der Nachbarschaft fragen, ob jemand verdächtige Beobachtungen gemacht hat. Polizeiliche Erkenntnisse belegen eindeutig, dass eine erhöhte Aufmerksamkeit von Nachbarn oder Mitbewohnern entscheidend hilft, den "ungebetenen Gästen" die "Tour zu vermasseln". Jede verdächtige Beobachtung soll sofort der Polizei unter der "110" mitgeteilt werden. Die Ordnungshüter kommen lieber zehn Mal umsonst als einmal zu spät. Auch wenn sich der Verdacht als haltlos herausstellen sollte, braucht der Anrufer nicht zu fürchten, für den polizeilichen Einsatz etwas bezahlen zu müssen.

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