Dienstag, 20. Dezember 2011

POL-NE: Opel Astra kippte auf die Seite

presseportal.de Dormagen-Straberg (ots) - Am Dienstag Morgen (20.12.), gegen 06.10 Uhr, befuhr ein 41-jähriger Dormagener mit seinem Opel Astra die Horremer Straße aus Richtung Straberg in Richtung Landstraße 380. Auf der schneeglatten Straße geriet er vermutlich auf Grund nicht angepasster Geschwindigkeit und nicht der Witterung angepasster Bereifung ins Schleudern, touchierte einen Leitpfosten, sowie ein Verkehrszeichen und kippte auf die Seite. Glücklicherweise wurde niemand verletzt. Der PKW war mit Sommerreifen ausgerüstet.
Wie wichtig Winterreifen für die Sicherheit im Verkehr sind, zeigt der geschilderte Vorfall nur allzu deutlich.
Fragen und Antworten zur Winterreifenpflicht
Was legt das Gesetz fest? Ab Dezember 2010 sind "Winterreifen" Pflicht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Schneeglätte, Eis- oder Reifglätte. Im Handel erhältliche Winterreifen sind mit einem M+S-Symbol auf der Seitenfläche gekennzeichnet. Diese Reifen haben ein Profil, das bei winterlichen Wetterverhältnissen wie Schnee, Kälte und Glätte den nötigen Griff gewährleistet.
Wann müssen Winterreifen montiert sein? Eine Winterreifenpflicht für einen bestimmten Zeitraum (z. B. Oktober bis März) legt die StVO nach wie vor nicht fest. Vorgeschrieben sind Winterreifen demnach nur bei den entsprechend schlechten Wetterverhältnissen. Experten empfehlen jedoch die Winterreifen nach der sogenannten O-bis-O-Regel zu montieren: Demnach sollen von Oktober bis zum Wochenende nach Ostern Winterreifen auf dem Auto bleiben.
Für wen trifft die Regelung zu? Die Regelung der Winterreifenpflicht trifft für alle Auto-, Lkw-, Bus- und Motorradfahrer zu. Wichtig: Nicht nur bei eigenen Fahrzeugen sollten M+S Reifen montiert sein, auch bei einem Mietwagen ist der Fahrer dafür verantwortlich, dass bei Winterwetter M+S-Reifen aufgezogen sind. Auch Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen wurden, müssen bei Fahrten in Deutschland die vorgeschriebenen Reifen haben.
Bei Verstoß droht erhöhtes Bußgeld Wer unter winterlichen Wetterbedingungen mit Sommerreifen unterwegs ist, muss künftig 40 Euro Bußgeld zahlen, statt der bisherigen 20 Euro. Bei Behinderung des Straßenverkehrs durch falsche Bereifung anderer Verkehrsteilnehmer werden sogar 80 Euro plus einen Punkt in Flensburg fällig (bisher waren es 40 Euro). Wer sein Fahrzeug bei Schnee und Eis mit Sommerreifen lediglich parkt, muss keine Konsequenzen fürchten.

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