Donnerstag, 22. September 2011

Kaarst Feiern und lernen bei der "U16-Party"

ngz-online.de Zu dieser Party können Eltern ihre Kinder – so sie die fünfte Klasse besuchen und nicht älter als 16 Jahre sind – nicht nur ohne Bedenken, sondern durchaus mit gutem Gewissen schicken: Bei der "U16-Party" geht es nämlich um aktiven Jugendschutz. mehr

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