ngz-online.de Die Stadt Kaarst hat ihre Satzung zur Vergnügungssteuer überarbeitet, insbesondere im Hinblick auf eine Besteuerung auf – wie es offiziell heißt – "gezielte Einräumung zu sexuellem Vergnügen". Der Hauptausschuss gab nun eine Empfehlung zur Abstimmung im nächsten Stadtrat ab. Bei der Ausarbeitung hatte sich Kämmereileiter Stefan Meuser nach der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebunds gerichtet. mehr
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