Mittwoch, 15. September 2010

POL-NE: Kradfahrer war 86 Stundenkilometer zu schnell

Dormagen (ots) - Am Dienstag, 14.09.2010, in der Zeit von 15:00 Uhr bis 20:15 h, wurden auf der K12, zwischen Dormagen und Straberg Geschwindigkeitsmessungen mit dem Radarwagen der Polizei durchgeführt.
Der Verkehrsdienst der Polizei im Rhein-Kreis-Neuss geht mehr und mehr dazu über, bei Radarmessungen die Verkehrsteilnehmer unmittelbar nach den Verstößen anzuhalten. Dadurch erreichen die Beamten bei den Verkehrsteilnehmern eine sofortige Konfrotation mit dem Fehlverhalten. Der Kraftfahrer muss sich sofort mit dem gemachten Vorwurf auseinandersetzen. Bei Radarmessungen ohne Anhalten kommt der Bussgeldbescheid manchmal erst Wochen nach dem Verstoß. Dann ist es schwierig Einsicht und künftige Verhaltensänderung zu erzielen. Mit der Kontrolle und dem direkten Kontakt mit der Polizei hat wohl ein 52-jähriger Kradfahrer aus Dormagen nicht gerechnet. Er wurde in einer Zone in der 70 km/h erlaubt sind mit 161 km/h gemessen. 5 km/h werden ihm zu Gute gehalten, so dass er mit einem Vorwurf von 156 km/h rechnen kann. Für eine derartige Geschwindigkeitsüberschreitung sieht der Bußgeldkatalog 600 € Bußgeld und ein Fahrverbot von 4 Monaten vor. Außerdem sind 4 Punkte auf dem Flensburger Punktekonto vorgesehen.
Neben diesem Kradfahrer waren bei weiteren 111 Messungen 51 Ordnugswidrigkeitenverfahren einzuleiten. Das bedeutet, dass die Verkerhsteilnehmer mit mehr als 20 Stundenkilometern zu schnell unterwegs waren. Weiterhin mussten 60 Verwarnungsgelder erhoben werden.

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