Donnerstag, 8. August 2013

POL-NE: Alkoholisierter Fahrradfahrer stürzt und verletzt sich dabei

presseportal.de Rommerskirchen-Butzheim (ots) - Ein 44-jähriger Rommerskirchener befuhr am Donnerstag (08.08.), gegen 09:00 Uhr, mit seinem Fahrrad den Radweg der Bundesstraße 477 aus Richtung Eckum kommend in Fahrtrichtung Butzheim. Als er den Einmündungsbereich der Bachstraße passiert hatte, stürzte er ohne Fremdeinwirkung zu Boden. Dabei erlitt der 44 Jährige Verletzungen, die nach notärztlicher Erstversorgung in einem Krankenhaus weiter behandelt wurden. Bei der Unfallaufnahme stellten die Ordnungshüter fest, dass der Radfahrer unter Alkoholeinfluss stand. Ein Alkoholvortest ergab einen Wert von knapp drei Promille.
Oft wird die Gefahr des Fahrradfahrens unter Alkoholeinfluss unterschätzt. Das Abnehmen der motorischen Fähigkeiten unter Alkohol wirkt sich gerade beim Zweirad sehr negativ aus, wird aber anders wahrgenommen, da man "ja nur ein Fahrradfahrer ist". Leichte Ausfallerscheinungen, Schwanken und Schlenkern wird nicht als Gefahr gesehen.
Das Bewusstsein, bei einem Unfall schon ab 0,3% strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen zu werden, ist nicht vorhanden. Alkoholisiert zu fahren scheint ja erlaubt zu sein. Der noch aktuelle Grenzwert von 1,6% trägt hier nicht unerheblich zu dieser Vorstellung bei. Das der Fahrradfahrer ab 1,6% als absolut fahruntüchtig gilt, heißt noch lange nicht, dass er unterhalb dieses Wertes sicher fährt.
Nur die wenigsten Fahrradfahrer wissen, dass Alkohol am Lenker zu den drei häufigsten Unfallursachen gehört. Als "schwacher" Verkehrsteilnehmer ohne Knautschzone ist es der Radfahrer, der bei einem Verkehrsunfall schwerste bis tödliche Verletzungen erleidet

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