presseportal.de Rommerskirchen-Butzheim (ots) - Ein 44-jähriger Rommerskirchener
befuhr am Donnerstag (08.08.), gegen 09:00 Uhr, mit seinem Fahrrad den
Radweg der Bundesstraße 477 aus Richtung Eckum kommend in Fahrtrichtung
Butzheim. Als er den Einmündungsbereich der Bachstraße passiert hatte,
stürzte er ohne Fremdeinwirkung zu Boden. Dabei erlitt der 44 Jährige
Verletzungen, die nach notärztlicher Erstversorgung in einem Krankenhaus
weiter behandelt wurden. Bei der Unfallaufnahme stellten die
Ordnungshüter fest, dass der Radfahrer unter Alkoholeinfluss stand. Ein
Alkoholvortest ergab einen Wert von knapp drei Promille.
Oft wird
die Gefahr des Fahrradfahrens unter Alkoholeinfluss unterschätzt. Das
Abnehmen der motorischen Fähigkeiten unter Alkohol wirkt sich gerade
beim Zweirad sehr negativ aus, wird aber anders wahrgenommen, da man "ja
nur ein Fahrradfahrer ist". Leichte Ausfallerscheinungen, Schwanken und
Schlenkern wird nicht als Gefahr gesehen.
Das Bewusstsein, bei
einem Unfall schon ab 0,3% strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen zu
werden, ist nicht vorhanden. Alkoholisiert zu fahren scheint ja erlaubt
zu sein. Der noch aktuelle Grenzwert von 1,6% trägt hier nicht
unerheblich zu dieser Vorstellung bei. Das der Fahrradfahrer ab 1,6% als
absolut fahruntüchtig gilt, heißt noch lange nicht, dass er unterhalb
dieses Wertes sicher fährt.
Nur die wenigsten Fahrradfahrer
wissen, dass Alkohol am Lenker zu den drei häufigsten Unfallursachen
gehört. Als "schwacher" Verkehrsteilnehmer ohne Knautschzone ist es der
Radfahrer, der bei einem Verkehrsunfall schwerste bis tödliche
Verletzungen erleidet
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