Dienstag, 18. Juni 2013

Meerbusch Beschluss zur Schulschließung ist rechtswidrig

rp-online.de In einer 13-seitigen Begründung hat der Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster den Ratsbeschluss zur sukzessiven Schließung der Barbara-Gerretz-Schule zerpflückt. Die Stadt habe sich auf eine falsche Rechtsgrundlage berufen, konkrete Auflösungsgründe nicht benannt, den Charakter der Bekenntnisschule verkannt, den Elternwillen nicht ausreichend gewürdigt, Prognosen ohne Realitätsbezug angefertigt. Kurz: Der Beschluss vom Juni vergangenen Jahres sei "nach gegenwärtigem Erkenntnisstand rechtswidrig". mehr

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