Freitag, 5. April 2013

POL-NE: Die Fahrradsaison kann losgehen... Fahrrad - aber sicher!

presseportal.de Rhein-Kreis Neuss (ots) - Hoffentlich bald steigende Temperaturen und Sonnenschein machen im Frühjahr vielen Menschen Lust, sich auf das Fahrrad zu schwingen. Doch aufgepasst: Wer sein Fahrrad abstellt, um beispielsweise eine Pause zu machen, sollte einige Sicherheitsmaßnahmen beachten, damit der Drahtesel nicht Langfingern in die Hände fällt.
Im Jahr 2011 verzeichnete die Polizei im Rhein-Kreis Neuss 2 798 Fahrraddiebstähle. Ein leichter Rückgang der Zahlen im Jahr 2012 (2 406 Fälle) sollte nicht zur Leichtfertigkeit verführen.
Darum hier ein paar Tipps:
Entscheiden sie sich bei der Wahl ihres Fahrradschlosses für geprüfte Qualität und hochwertiges Material. Ein bisschen mehr anzulegen kann sich auszahlen, wenn sich ein potentieller Dieb im Einzelfall, durch den befürchteten Mehraufwand abschrecken lässt oder das Schloss einem tatsächlichen Aufbruchsversuch standhält. Eine Orientierungshilfe über geprüfte Fahrradschlösser erhalten Sie unter anderem beim Verband der Schadensversicherer (VdS) unter www.vds.de/2rad, der Stiftung Warentest oder bei Ihrer Polizei, speziell beim Kriminalkommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz. Allgemeine Tipps zur Kriminalprävention, wie auch den polizeilichen Fahrradpass als App für Smartphones, finden Sie auf der Homepage www.polizei-beratung.de.
Stellen sie ihr Rad nach Möglichkeit so ab, dass sie es immer im Blick haben.
Schließen sie den Fahrradrahmen und die Räder grundsätzlich an fest verankerte Gegenstände an (zum Beispiel an Laternen, etc.).
Notieren sie sich die individuelle Fahrradrahmennummer (diese finden sie in der Regel auf dem Fahrradrahmen und auf der Rechnung des Händlers). Sollte es doch einmal zu einem Diebstahl kommen, kann das Fahrrad anhand dieser Nummer zur polizeilichen Fahndung ausgeschrieben werden und bei Wiederauffinden seinem rechtmäßigen Eigentümer zugeordnet werden.
Lassen sie ihr Fahrrad codieren. Dabei wird eine individuelle Kennung angebracht, anhand derer das Rad in einem Computersystem erfasst wird und ab diesem Zeitpunkt dem Eigentümer bei jeder Überprüfung zuzuordnen ist. So wird auch der Absatz durch den Dieb erschwert, da kein Hehler gerne gekennzeichnete Fahrräder ankauft. Nähere Informationen, wann und wo sie ihr Fahrrad bei der Polizei kostenlos codieren lassen können, finden sie auf der Internetseite der Kreispolizeibehörde Neuss: http://www.polizei.nrw.de/rhein-kreis-neuss dort unter "Service" und "Termine", oder sie rufen an unter 02131-3000.
Viel wichtiger als die Sicherung ihres Fahrrades ist jedoch, dass SIE immer sicher an ihrem Ziel ankommen. Im Jahr 2012 zählte die Polizei insgesamt 529 verletzte Radfahrer bei Verkehrsunfällen im Rhein-Kreis Neuss. In drei Fällen wurden Fahrradfahrer bei Verkehrsunfällen getötet.
Hierfür ist nicht immer rücksichtsloses Verhalten andere Verkehrsteilnehmer verantwortlich. Manchmal kann ein einfaches Sturzgeschehen zu schwerwiegenden Verletzungen, vorwiegend im Kopfbereich führen.
Umso wichtiger ist das Tragen eines geeigneten Schutzhelms. Dies ist zur Zeit noch keine Pflicht, trotzdem sollte sich jeder die Frage stellen, ob er den zumeist "stärkeren Verkehrsteilnehmern" ungeschützt "die Stirn bieten" will.
Auch auf dem Drahtesel sollte man die notwendige Zurückhaltung beim Genuss alkoholischer Getränke walten lassen. Wussten sie, dass man sich auch als Fahrradfahrer strafbar machen kann, wenn man mit einem relativ geringen Promillewert offensichtlich fahruntüchtig ist?
Der Gesetzgeber hat an Trunkenheitsfahrten (ob mit Pkw oder Fahrrad) zum Teil empfindliche Strafen geknüpft, weil sich belegen lässt, dass die resultierende Gefahr für den Betrunkenen und andere Verkehrsteilnehmer extrem hoch ist. Im Zweifelsfall also lieber das Fahrrad stehen lassen und zu Fuß gehen.
Aber nicht nur der Fahrradfahrer, sondern auch sein Gefährt muss verkehrssicher sein, das heißt es müssen alle vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenstände angebracht sein und bei Bedarf auch genutzt werden. Ohne Licht kann eine Fahrt in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden schon mal zum "Blindflug" werden. Sehen und gesehen werden ist hier das Motto. Auch reflektierende Kleidung schafft Sicherheit durch Sichtbarkeit.
Es darf in aller Regel nur in Fahrtrichtung rechts gefahren werden. Ist ein Fahrradweg mit Verkehrszeichen ausgeschildert, muss dieser grundsätzlich genutzt werden.
Stellen sie sich folgende Situation vor: Sie möchten als Autofahrer an einer Kreuzung nach rechts abbiegen. Sie vergewissern sich also, dass von links kein Verkehr kommt. Aber achten sie auch auf den Radfahrer, der (unerlaubter Weise) von rechts unmittelbar vor ihren Wagen fährt?
Beachtet man ein paar Sicherheitsaspekte, steht einem ungetrübten Fahrradvergnügen nichts mehr im Wege. Also genießen sie schöne Spazierfahrten auf gut ausgebauten Radwanderwegen im Rhein-Kreis Neuss und der Umgebung. Und sollten sie noch Fragen haben, wie sie sich und ihr Fahrrad effektiv schützen können, dann wenden sie sich gerne an die Polizei des Rhein-Kreis Neuss. Die Beamten des Kriminalkommissariats für Prävention und Opferschutz, sowie die Verkehrssicherheitsberater informieren sie gerne und umfassend. Termine können unter der Telefonnummer 02131-3000 vereinbart werden.

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