Mittwoch, 19. Dezember 2012

Neuss Stadt und Rhein-Kreis sehen das Schlagloch-Urteil gelassen

ngz-online.de Wer mit einem Auto so heftig in ein Schlagloch fährt, dass das eigene Auto kaputtgeht, kann Schadensersatz geltend machen. Allerdings nur dann, wenn vor den Schlaglöchern nicht gewarnt wurde. Das hat das Landgericht Halle zuletzt entschieden (Az: 4 O 774/11); gerade im Winter wird das Thema Schlaglöcher wieder akut. Zahlen muss der derjenige, der die Straße unterhält und das ist oftmals die Kommune. mehr

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