Freitag, 1. April 2011

Lizenzerteilung für insolventen DHC Rheinland gefährdet

insolvenz-ratgeber.de Die Lizenzierungskommission der Handball-Bundesliga hat im Laufe dieser Woche den vorläufigen Insolvenzverwalter Dr. Dirk Andres darüber informiert, dem DHC Rheinland die Lizenz für die 2. Bundesliga aller Voraussicht nach nicht zu erteilen.

„Wir können diese Entscheidung absolut nicht nachvollziehen und werden rechtliche Schritte einleiten“, sagt Andres. Laut HBL-Lizenzierungsbedingungen könne nach Auffassung der Kommission nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Lizenz auch für die 2. Handball-Bundesliga nicht erteilt werden. „Wir sehen das anders. Unseres Erachtens decken die Lizenzierungsbedingungen eine derartige Entscheidung nicht“, so Andres weiter.

Der DHC Rheinland könne nach Auffassung von Andres durch den vorbereiteten Insolvenzplan die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sicherstellen und somit den Spielbetrieb aufrecht erhalten. Das Amtsgericht Düsseldorf wird heute das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DHC Rheinland GmbH & Co. KG eröffnen.

Vor dem Hintergrund der zu erwartenden HBL-Entscheidung muss Andres die Situation beim DHC Rheinland vollständig neu bewerten. „Einige Sponsorenzusagen wurden unmittelbar nach Bekanntwerden der HBL-Auffassung bereits wieder zurückgezogen, so dass wir den Geschäfts- und Spielbetrieb bis zum Ende der Saison nicht gewährleisten können“, sagt Andres. Ohne ein positives Signal der HBL-Lizenzierungskommission könne man den Spielbetrieb voraussichtlich nur bis Ende April sicherstellen. „Dabei hätten wir gemeinsam mit tatkräftiger Unterstützung der Fans und Sponsoren unser Ziel erreicht“, ergänzt Lieven.

Der Handball-Bundesligist DHC Rheinland hatte am 8. Februar 2011 beim zuständigen Amtsgericht in Düsseldorf Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Daraufhin wurde Rechtsanwalt Dr. Dirk Andres zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Von: rw konzept ; Th. Feldmann

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